Sitzung vom 7. Februar 2019

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Verbraucherschutzzentrale VoG, Neustraße 119 in 4700 Eupen für das Jahr 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der Verbraucherschutzzentrale VoG für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 408.160,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister zuständig für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Geschäftsführungsvertrag 2016 – 2019 vom 12. Mai 2016, abgeändert am 8. Dezember 2016, 14. Dezember 2017 und 18. Januar 2019, zwischen der Verbraucherschuttzentrale VoG und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Höhe der jährlichen Subventionen an die Verbraucherschutzzentrale VoG festgelegt.

Die Basisaufgaben der Verbraucherschutzzentrale VoG liegen in der Schuldnerberatung, in der Information und Beratung der Verbraucher sowie in der Kommunikation im Bereich des nachhaltigen Konsums. Die drei Bereiche müssen sowohl Prävention, Information, Beratung und Begleitung umfassen.

Nutznießer der Schuldnerberatungsstelle sowie des Referenzzentrums der Verbraucherschutzzentrale VoG sind die in Artikel 3 Punkt 1 des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2004 zur Schuldnerberatung die im deutschen Sprachgebiet wohnhaften überschuldeten Personen

Die Verbraucherberatung richtet sich an alle Privatpersonen und im Bereich des nachhaltigen Konsums werden Bürger, Organisationen und Institutionen pro-aktiv bei der Umsetzung von lokalen Initiativen der Nachhaltigkeit unterstützt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Nachtrag zum GFV 2016-2019 vom 14. Dezember 2017erhält die Verbraucher-schutzzentrale VoG für das Jahr 2019 eine Subvention in Höhe von 411.150,00 EUR.

Eine erste Anpassung des GFV erfolgte in Ausführung der  BVA-Reform ab 2018.

Für die Verbraucherschutzzentrale ergab sich durch diese Reform ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 36.941,00 EUR für das Jahr 2018, der in die Grunddotation aufgenommen wurde.

Der Zuschussbetrag für 2019 setzt sich aus den Mitteln für den allgemeinen Zuschuss (339.982,00 EUR) und den projektgebundenen Zuschuss für den nachhaltigen Konsum (71.168,00 EUR) zusammen.

Im Haushalt 2019 wurden für den Gesamtzuschuss unzureichende Mittel vorgesehen. Daher liegt der derzeitige Zuschussbetrag  bei 408.160,00 €. Dies sind 2.990 €  weniger als im Geschäftsführungsvertrag 2016 – 2019 vorgesehen. Nach der ersten Neuverteilung 2019 wird der Differenzbetrag in Höhe von 2.990,00 € nachgezahlt zzgl. der Ende 2018 genehmigten 6 Stunden für die Personalaufstockung vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 8.780,00 €.

Der Betrag geht zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019, OB 50, PR 15, ZW 33.01.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104 §1 und Artikel 105;

Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009;

GFV vom 12. Mai 2016, zuletzt abgeändert am , zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Verbraucherschutzzentrale VoG für die Jahre 2016–2019.