Sitzung vom 7. Februar 2019

Erlass der Regierung zur Festlegung der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 9 §1 Absatz 1 Nummern 3 und 4, Absatz 3 Nummern 2 und 3 und Artikel 26 §1 Nummern 3 und 4 sowie Artikel 32 §2 Nummern 2 und 3 des Erlasses der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittestandes legt die Regierung auf Vorschlag des IAWM zwei Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse fest.

Am 6. November 2018 verabschiedete der Verwaltungsrat des IAWM die Liste der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse. Sie wurde am 11. Dezember 2018 vom IAWM überarbeitet.

Der Erlass der Regierung tritt mit Wirkung vom 1. September 2018 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörde und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

Erlass der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes