Sitzung vom 14. Februar 2019

Erlass der Regierung zur dritten Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 68 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft die dritte Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2018.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament und dem Rechnungshof die Dokumente zwecks Kenntnisnahme zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Eine dritte Neuverteilung wird im Ausgabenhaushalt vorgenommen um Mittel optimal einsetzen zu können. Das im Rahmen der zweiten Haushaltsanpassung 2018 genehmigte netto zu finanzierende Saldo des Ministeriums in Höhe von -426.000 Euro bleibt durch die zweite Neuverteilung unverändert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Dekret vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018.