Sitzung vom 14. Februar 2019

Integrierter Energie- und Klimaplan für die Deutschsprachige Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den integrierten Energie- und Klimaplan für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie wurde 2008 durch die Europäische Kommission gegründet. Ziel des Konvents ist es, lokale Gebietskörperschaften und Gemeinden, die sich freiwillig dafür einsetzen die Klima- und Energieziele der EU zu erreichen und gar zu übertreffen, zusammenzubringen und organisatorisch zu unterstützen. Die Vision der Unterzeichner für 2050 umfasst folgende Säulen:

  • Die Beschleunigung der Dekarbonisierung ihrer Gebiete,

  • die Stärkung der Anpassungsfähigkeit an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels und

  • die Gewährleistung des Zugangs zu sicheren, nachhaltigen und erschwinglichen Energiequellen Ihrer Bürger.

Inzwischen gehören mehr als 7.000 Kommunal- und Regionalverwaltungen in 57 Ländern der Initiative an. Seit 2017 wurden ebenfalls regionale Konventbüros in Amerika und Asien eröffnet um die Arbeit der bestehenden Büros zu ergänzen.

Im Rahmen des Förderprogramms POLLEC3 der Wallonischen Region haben alle deutschsprachigen Gemeinden Belgiens sich dazu entschlossen, dem Konvent der Bürgermeister beizutreten. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschloss ihrerseits am 22. Mai 2018 den Anschluss der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Gebietskoordinator an den Konvent der Bürgermeister.

Als Mitglieder des Konvents müssen die Gemeinden und die Deutschsprachige Gemeinschaft einen Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel vorlegen. Dieser Plan soll zu einer Treibhausgasreduzierung (40% bis 2030) und einen gemeinsamen Handlungsansatz für Klimaschutz und Klimaanpassung führen. Die Erstellung und die Umsetzung des Plans werden durch das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft koordiniert.

Am 2. Februar 2018 wurde eine Lenkungsgruppe bestehend aus Vertretern aller deutschsprachigen Gemeinden, des Ministeriums, der Regierung, der IHK, der WFG, des Bauernbunds und des Wuppertalinstituts für Klima, Umwelt und Energie eingesetzt, um die Vorbereitung des Plans zu begleiten. Die Lenkungsgruppe tagt in monatlichem Rhythmus.

Am 12. April 2018 beauftrage die Regierung das Wuppertalinstitut mit der inhaltlichen Vorbereitung  eines integrierten Energie- und Klimaplans für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Auch wurden in der ersten Jahreshälfte 2018 sechs lokale Workshops (drei im Norden und drei im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft) mit dem Ziel organisiert, den Gemeinderatsmitgliedern, den Mitgliedern der örtlichen Kommissionen für ländliche Entwicklung, den Umweltkommissionen und der lokalen Bevölkerung die Möglichkeit zu bieten, ihre Vorschläge in den Plan einfließen zu lassen.

Auf Basis dieser Arbeiten übermittelte das Wuppertalinstitut der Regierung und den Gemeinden am 2. August 2018 einen Erstentwurf des integrierten Energie- und Klimaplans.

Das Dokument umfasst 23 Maßnahmen in den Bereichen Transport, Wohnungswesen, Öffentlicher Sektor und Erneuerbare Energien sowie Handlungsansätze zur Eindämmung der Risiken im Rahmen des Klimawandels in den Bereichen Raumordnung, Gesundheit, Landwirtschaft, Energie, Wald, Biodiversität und Tourismus.

Bis zum 14. September 2018 übermittelten die Gemeinden der Regierung ihre Anpassungsvorschläge für das Dokument. Eine auf dieser Basis erarbeitete Aktualisierung des Dokuments wurde den Gemeinden am 17. Oktober 2018 zugestellt. Wiederum wurde eine Rückmeldemöglichkeit bis zum 31. Oktober 2018 eingeräumt. Ein finaler Entwurf des Dokuments wurde den Gemeinden am 5. Dezember 2018 zugestellt. Diesem stimmten bis zum 5. Februar 2019 alle Gemeinden mittels letzter Anpassungen zu.

Nach Genehmigung des finalen Dokuments durch die Regierung wird vorgeschlagen, es den Gemeinderäten zur Ratifizierung zuzusenden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine direkten finanziellen Auswirkungen. Konkrete Finanzaufwände können durch Folgebeschlüsse entstehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 8. Februar 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Keine Rechtsgrundlage vorhanden