Sitzung vom 26. Februar 2019

Erlass der Regierung zur Bestellung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 20. Februar 2017 zum Schutz des beweglichen Kulturgutes von außerordentlicher Bedeutung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 20. Februar 2017 zum Schutz des beweglichen Kulturgutes von außerordentlicher Bedeutung.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 19 des Dekrets vom 20. Februar 2017 zum Schutz des beweglichen Kulturgutes von außerordentlicher Bedeutung kann die Regierung Personalmitglieder des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit der Aufsicht der Ausführung dieses Dekrets und dessen Ausführungsbestimmungen sowie mit der Ermittlung und der Feststellung von Verstößen gegen das Dekret und dessen Ausführungsbestimmungen als Gerichtspolizeioffiziere betrauen.

Laut Art. 20 des Dekrets vom 20. Februar 2017 können die Gerichtspolizeioffiziere

die Einstellung von Arbeiten anordnen, die gegen das Dekret oder dessen Ausführungsbestimmungen verstoßen. Nötigenfalls schalten sie die bewaffnete Macht ein und nehmen die Versiegelung sowie die Beschlagnahme des eingetragenen Kulturgutes, der Werk- und Fahrzeuge vor. Diese Maßnahmen werden protokolliert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der vorliegende Erlass hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 20. Februar 2017 zum Schutz des beweglichen Kulturgutes von außer-ordentlicher Bedeutung.