Sitzung vom 26. Februar 2019

Grenz-Echo Subventionen 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem Grenz-Echo für das Jahr 2019 eine Pressehilfe in Höhe von 174.000,00 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 7. Februar 1994 über die Hilfe für die Tagespresse; abgeändert durch die Programmdekrete vom 29. Juni 1998, 25. März 2013 und 22. Februar 2016; setzt fest, dass der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in deutscher Sprache erscheinenden Tagespresse ein Betrag in Höhe der im Ausgabenhaushalt zu diesem Zweck vorgesehenen Mittel als jährliche Pressehilfe gewährt wird.

Da das GrenzEcho als einzige Tagespresse die Bedingungen im oben genannten Dekret erfüllt, erhält es als Pressehilfe für das Jahr 2019 einen Gesamtzuschuss von

174.000,00 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                    2019

Finanzstelle:                      40.14

Finanzposition:                  31.32

Zuschuss:                        174.000,00

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom  8. Februar 2019 liegt vor.

Das Gutachten des Haushaltsministers ist aufgrund des Erlasses zur Organisation der Haushaltskontrolle vom 20. November 2003, Artikel 5, nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Das Dekret vom 7. Februar 1994 über die Hilfe für die Tagespresse; abgeändert durch die Programmdekrete vom 29. Juni 1998, 25. März 2013 und 22. Februar 2016.