Sitzung vom 12. März 2019

Erlass der Regierung zur ersten Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 68 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft die erste Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2019.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament und dem Rechnungshof die Dokumente zwecks Kenntnisnahme zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Eine erste Neuverteilung wird im Ausgabenhaushalt vorgenommen um Mittel optimal einsetzen zu können. Das im Rahmen des Ursprungshaushaltes 2019 genehmigte netto zu finanzierende Saldo in Höhe von -149.000 Euro bleibt durch die erste Neuverteilung unverändert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019