Sitzung vom 12. März 2019

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Organisation des belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter Lesung den Vorentwurf eines  Erlasses zur Organisation des belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Vorentwurfs eines Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Hinblick auf eine Angleichung der Laufbahn der Beamten des Belgischen Rundfunks an die der Beamten des Ministeriums und der übrigen paragemeinschaftlichen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist eine Änderung des derzeitig gültigen Personalstatuts erforderlich.

Ausgangspunkt des neuen Statuts für die Beamten des Belgischen Rundfunks ist daher auch der Erlass zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten, der mit den entsprechenden Anpassungen auch auf die übrigen paragemeinschaftlichen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Anwendung findet.

In diesem Sinne berücksichtigt der Vorentwurf des Erlasses da, wo es erforderlich ist, die Eigenheiten des Belgischen Rundfunks. So werden die Personalmitglieder vom Verwaltungsrat ernannt, befördert und entlassen.

Die im Personalstatut und in dem damit einhergehenden neuen Stellenplan vorgesehenen Dienstgrade und -ränge lehnen sich stark an die des Ministeriums und der paragemeinschaftlichen Einrichtungen an, was bei einer wechselseitigen Übernahme von Beamten und deren Einordnung in die Laufbahn bei der auf­nehmenden Behörde durchaus eine Vereinfachung darstellt. Die Bezeichnungen wurden so gewählt, dass einrichtungsspezifische Funktionen darin ihren Platz finden.

Im Sinne einer transparenten Gehaltsstruktur werden den Beamten, ausgehend von ihrem finanziellen und administrativen Dienstalter, das am Tag des Inkrafttretens des neuen Statuts nach den im vorliegenden Erlassentwurf vorgesehenen Regeln ermittelt wird,  unter voller Besitzstandswahrung und Einhaltung der im Erlassentwurf vorgesehenen Beförderungsregeln neue Gehaltstabellen zugewiesen, die der Stufe entsprechen, in der sie eingeordnet werden.

Funktionen wie Chefredakteur, Programmchef oder Cheftechniker werden nicht mehr als Dienstgrad im Statut und im Stellenplan vorgesehen; sie werden künftig von Journalisten und Referent-Technikern in Form eines Mandats mit Zulage für Führungs- und Leitungsaufgaben wahrgenommen.

Die finanziellen Aufwertungen der beim Belgischen Rundfunk beschäftigten Vertragsbediensteten werden durch einen Erlass zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses geregelt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuordnung neuer Gehaltstabellen führt je nach Entwicklungsstand der Laufbahn der Mitarbeiter dazu, dass die Gehälter der Mitarbeiter in einigen Fällen stagnieren, in andern Fällen ansteigen werden.

Unter Berücksichtigung des derzeitigen Beschäftigungsprozentsatzes der am 1. Januar 2019 beim Belgischen Rundfunk beschäftigten Mitarbeiter und der Einführung einer Zulage für Führungs- und Leitungsaufgaben hat die Zuordnung der neuen Gehaltstabellen nach den im Erlassentwurf vorgesehenen Beförderungsregeln auf Jahresbasis geschätzte Mehrkosten in Höhe von 200.000 Euro zur Folge, Arbeitgeberlasten, Jahresendprämie und Urlaubsgeld einbegriffen.

4. Gutachten:

Liegen vor:

  1. das Protokoll S1/2019 der Verhandlungsergebnisse der Sitzung des Sektorenausschusses XIX vom 26. Februar 2019,

  2. das Gutachten des Finanzinspektors vom 11. März 2019,

  3. das Einverständnis des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsminister vom 7. März 2019.