Sitzung vom 12. März 2019

Vorentwurf eines Erlasses zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines  Erlasses zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertag eingestellten Personals des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Vorentwurfs eines Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Hinblick auf eine Angleichung der Laufbahn der Vertragsbediensteten des Belgischen Rundfunks an die der Vertragsbediensteten des Ministeriums und der übrigen paragemeinschaftlichen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erforderlich.

Ausgangspunkt der Rechtsposition der Vertragsbediensteten des Belgischen Rundfunks ist daher auch der Erlass vom 17. Juli 2003 zur Bestimmung der Rechtsposition der unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses. Da, wo es erforderlich ist, berücksichtigt der Vorentwurf des Erlasses die Eigenheiten des Belgischen Rundfunks.

Im Sinne einer transparenten Gehaltsstruktur werden den Vertragsbediensteten, ausgehend von ihrem finanziellen und administrativen Dienstalter, das am Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Erlasses nach den im Vorentwurf des Erlasses zur Organisation des belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten vorgesehenen Regeln ermittelt wird,  unter voller Besitzstandswahrung und Einhaltung der in vorliegendem Vorentwurf des Erlasses vorgesehenen finanziellen Aufwertungen neue Gehaltstabellen zugewiesen, die der Stufe entsprechen, in der sie eingeordnet werden.

Unabhängig von ihrem Diplom werden Vertragsbedienstete, die Moderations­aufgaben wahrnehmen,  im Anwerbungsdienstgrad eines Assistenten eingestellt; ihre finanzielle Laufbahn entspricht der eines Vertragsbediensteten der Stufe II+.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuordnung neuer Gehaltstabellen führt je nach Entwicklungsstand der Laufbahn der Mitarbeiter dazu, dass die Gehälter der Mitarbeiter in einigen Fällen stagnieren, in andern Fällen ansteigen werden.

Unter Berücksichtigung des derzeitigen Beschäftigungsprozentsatzes aller am 1. Januar 2019 beim Belgischen Rundfunk beschäftigten Mitarbeiter und der Einführung einer Zulage für Führungs- und Leitungsaufgaben hat die Zuordnung der neuen Gehaltstabellen nach den vorgesehenen Regeln zur Beförderung und zur finanziellen Aufwertung auf Jahresbasis geschätzte Mehrkosten in Höhe von 200.000 Euro zur Folge, Arbeitgeberlasten, Jahresendprämie und Urlaubsgeld einbegriffen.

4. Gutachten:

Liegen vor:

  • das Protokoll S1/2019 der Verhandlungsergebnisse der Sitzung des Sektorenausschusses XIX vom 26. Februar 2019,

  • das Gutachten des Finanzinspektors vom 11. März 2019

  • das Einverständnis des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsminister vom 7. März 2019.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 §2 Absatz 1