Sitzung vom 12. März 2019

Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Erstellung einer Diagnose des aktuellen Stands des Bildungssystems in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Erstellung einer Diagnose des aktuellen Stands des Bildungssystems in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ an den Bieter VDI Technologiezentrum GmbH.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen des für das REK III vorgeschlagenen Projekts „Gesamtvision für das Bildungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ verabschiedete die Regierung im März 2018 das Lastenheft (FbUPDaK.35.00-05/17.1570) zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Erstellung einer Diagnose des aktuellen Stands des Bildungssystems in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“.

Die Diagnose hat zum Ziel, nachfolgende Fragen zu beleuchten und in einem breit angelegten partizipativen Prozess zu beantworten:

Vor welchen Herausforderungen steht das Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und mit ihm die Gesellschaft?

Welche Stärken und Schwächen sind derzeit im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erkennen?

Welchen Anforderungen muss ein modernes Bildungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gerecht werden?

Auf welchen Wertevorstellungen beruht dieses Bildungswesen?

Welches sind die relevanten Akteure im Bildungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft?

In Ermangelung von Angeboten im Rahmen eines vorangehenden vereinfachten Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung auf nationaler und europäischer Ebene erfolgte die Auftragsvergabe zur Erstellung dieser Diagnose im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung.

Das Lastenheft wurde zu diesem Zweck an mehrere potenzielle Bieter versandt. Die Frist zur Einreichung von Angeboten wurde auf den 30. September 2018 festgelegt.

Zwei Anbieter reichten infolgedessen fristgerecht ein formal gültiges Angebot ein:

  • HLP BildungsManagement GbR

  • VDI Technologiezentrum GmbH

Auf der Grundlage der schriftlichen Angebote wurden beide Bieter aufgefordert, ihr Angebot persönlich vorzustellen. Die Angebotspräsentationen fanden am 22. und am 27. November 2018 statt.

Daraufhin wurden beide Anbieter aufgefordert, ihr letztbestes Angebot einzureichen. Beide reichten fristgerecht bis zum 11. Januar 2019 ihr letztbestes Angebot in Form eines überarbeiteten oder eines ergänzten Angebots ein.

Die letztbesten Angebote wurden von einer Jury am 5. Februar 2019 gemäß den im Lastenheft festgelegten Kriterien ausgewertet:

1. Bieter HLP BildungsManagement Beratung und Training GbR:

  1. - Qualifikation und Zusammensetzung des Projektteams
  1. 22 Punkte
  1. - Umsetzungskonzept
  1. 20 Punkte
  1. - Preis
  1. 15,6 Punkte
  1. - Qualität der Angebotspräsentation
  1. 12 Punkte
  1. - Verfügbarkeit
  1. 10 Punkte
  1. 79,6/100 Punkte

 

2. Bieter VDI Technologiezentrum GmbH:

  1. - Qualifikation und Zusammensetzung des Projektteams
  1. 18 Punkte
  1. - Umsetzungskonzept
  1. 22 Punkte
  1. - Preis
  1. 25 Punkte
  1. - Qualität der Angebotspräsentation
  1. 12 Punkte
  1. - Verfügbarkeit
  1. 10 Punkte
  1. 87/100 Punkte

 

Infolgedessen hat der Bieter VDI Technologiezentrum GmbH mit einer Gesamtpunktezahl von 87/100 das wirtschaftlich interessanteste Angebot abgegeben.

Die Regierung erteilt folgerichtig den Auftrag zur Erstellung einer Diagnose des aktuellen Stands des Bildungssystems in der Deutschsprachen Gemeinschaft der VDI Technologiezentrum GmbH.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Auftrag generiert Kosten in Höhe von 74.864,00 € ohne Mehrwertsteuer. Inklusive der abzuführenden Mehrwertsteuer in Höhe von 15.721,44 € entstehen Gesamtkosten von 90.585,44 € zu Lasten des OB30 PR19 Zw. 12.11.

In derselben Zuweisung werden für etwaige zusätzliche Kosten, die im Rahmen der konkreten Umsetzung des Diagnose-Auftrags zur Gewährleistung logistischer Rahmenbedingungen (Miete, Material, Öffentlichkeitsarbeit …) vor Ort entstehen, zusätzliche Mittel vorgesehen, sodass sich die Gesamtkosten auf 100.000 € beziffern lassen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 11. März 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen

Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge

Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen