Sitzung vom 28. März 2019
Vierte Haushaltsanpassung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2018
1. Beschlussfassung :
Die Regierung genehmigt die vierte Haushaltsanpassung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2018 gemäß folgender Aufstellung:
Alle Angaben in 1.000 EUR
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4. Anpassung
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2018
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DSL
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Einnahmen
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16.578
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Verpflichtungsermächtigungen
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17.032
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Ausgabeermächtigungen
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16.578
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Norm Hoher Finanzrat
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0
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Dotation der Gemeinschaft
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13.241
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Dotation für Investitionsausgaben
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300
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Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen :
Die Erläuterungen befinden sich in der Übersicht zur vierten Anpassung des Ausgabenhaushalts 2018 (Anhang).
3. Finanzielle Auswirkungen :
Es gibt keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Vergleich zur dritten Haushalts-anpassung. Die Norm bleibt unverändert.
4. Gutachten :
Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten liegen vor.
5. Rechtsgrundlage :
Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.