Sitzung vom 28. März 2019

Vierte Haushaltsanpassung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2018

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt die vierte Haushaltsanpassung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2018 gemäß folgender Aufstellung:

Alle Angaben in 1.000 EUR

4. Anpassung

 

2018

DSL

 

Einnahmen

16.578

Verpflichtungsermächtigungen

17.032

Ausgabeermächtigungen

16.578

Norm Hoher Finanzrat

0

Dotation der Gemeinschaft

13.241

Dotation für Investitionsausgaben

300

 

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Erläuterungen befinden sich in der Übersicht zur vierten Anpassung des Ausgabenhaushalts 2018 (Anhang).

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es gibt keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Vergleich zur dritten Haushalts-anpassung. Die Norm bleibt unverändert.

4. Gutachten :

Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten liegen vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.