Sitzung vom 28. März 2019

Erlass der Regierung zur Bestellung einer Rechnungspflichtigen für die Dienste der Hauptverwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung einer Rechnungspflichtigen für die Dienste der Hauptverwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht in Artikel 25 die Funktion des Rechnungspflichtigen vor.

Die dekretalen Aufgaben des Rechnungspflichtigen sind:

1. Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen, der Annahme der Einnahmen und der Einziehung der festgestellten Forderungen;

2. Erstellung und Vorlage der Rechnungen gemäß den Bestimmungen des Kapitels V des Titels I des Dekrets;

3. Rechnungsführung gemäß den Bestimmungen von Kapitel V des Titels I des Dekrets;

4. Festlegung der Regeln und Methoden der Rechnungsführung und des Kontenplans gemäß den Bestimmungen von Kapitel V des Titels I des Dekrets;

5. Festlegung und Validierung der Rechnungsführungssysteme und gegebenenfalls Validierung der vom Anweisungsbefugten definierten Systeme, die zur Produktion oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen;

6. Kassenführung.

Der jetzige Rechnungspflichtige der Dienste der Hauptverwaltung ist seit dem 1. April 2018 ebenfalls der Leiter des Fachbereichs Finanzen und Haushalt.

Die Haushaltsordnung legt fest, dass Anweisung und Rechnungsführung getrennte Funktionen und nicht miteinander vereinbar sind (Artikel 22 des Dekrets).

Durch den Erlass der Regierung vom 19. Juli 2012 zur Erteilung bestimmter Vollmachten an Bedienstete des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft verfügt der erwähnte Fachbereichsleiter allerdings über Vollmachten, die a priori nicht mit der Funktion des Rechnungspflichtigen kompatibel sind (siehe Artikel 23 des Erlasses).

Aus diesen Gründen soll das Mandat von Herrn Benoît Weynand beendet werden und ein andere Mitarbeiterin aus dem Fachbereich Finanzen und Haushalt, Frau Aline Dürnholz, als Rechnungspflichtige der Dienste der Hauptverwaltung bestellt werden.

Das Inkrafttreten des vorliegenden Regierungsbeschlusses ist auf den 1. April 2019 festgelegt.

Die betroffene Person sowie der Rechnungshof sollen über den vorliegenden Erlass informiert werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 25 §1;

Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 14 Absatz 1 Nummer 1.