Sitzung vom 28. März 2019

Gemeinde Büllingen: Erneuerung der Elektroinstallation des Pfarrhauses und des Pfarrsekretariats in Büllingen – Dringlichkeitsverfahren

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Erneuerung der Elektroinstallation des Pfarrhauses und des Pfarrsekretariats in Büllingen an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Zuge der Umstrukturierung der Pfarrverbände soll im Pfarrhaus Büllingen ein Pfarrsekretariat eingerichtet werden. Erforderlich hierfür ist die  Einrichtung einer ordnungsgemäßen Elektroinstallation. Die bestehende elektrische Installation ist veraltet und erfüllt nicht mehr die geltenden Normen (Bsp. fehlende FI Schutzschalter, veraltete Sicherungen und Sicherungstafeln, unzureichender Potenzialausgleich, …).

Folglich muss die elektrische Versorgung des gesamten Pfarrhauses schnellstmöglich erneuert werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 03 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für die Erneuerung der gesamten Elektroinstallation beläuft sich auf 10.812,08 €, dies sind 60% der annehmbaren Projektkosten in Höhe von 18.020,14 €.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.