Sitzung vom 28. März 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Förderausschuss muss in Fällen, in denen kein Einvernehmen über die Beantragung von sonderpädagogischem Förderbedarf oder über die Entscheidung bezüglich des Förderorts in der Förderkonferenz vorliegt, einberufen werden und nach entsprechenden Konsultationen eine Entscheidung treffen. Zudem ist er zuständig für die Erteilung der in Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Förderschulwesen und das integrierte Schulwesen vorgesehenen Abweichungsgenehmigung zur Verlängerung der Schulzeit.

Aufgrund von Personalwechseln im Ministerium und im Kabinett des Unterrichtsministers werden folgende Änderungen vorgenommen:

Herr Jörg Vomberg wird als stellvertretender Präsident durch Frau Catherine Reinertz, Referentin im Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation, ersetzt.

Frau Sandra Muellender wird als Vertreterin des Gemeinschaftsunterrichtswesens durch Frau Brigitte Kocks, Beraterin im Kabinett des Unterrichtsministers, ersetzt.

Frau Gabriele Goor wird als Ersatzvertreterin der Schulinspektion und Schulentwicklungsberatung durch Frau Ruth De Sy, Leiterin der Schulinspektion, ersetzt.

Infolge der Gemeinderatswahlen und den damit einhergehenden Personalwechseln auf Gemeindeebene müssen zudem diverse Vertreter und Ersatzvertreter der Gemeinden neu bezeichnet werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
20. März 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen