Sitzung vom 11. April 2019

Zusammenarbeitsabkommen zum Beschäftigungshaus in Kelmis

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt der zweiten Verlängerung des Zusammenarbeitsabkommens 2016-2017 zum Beschäftigungshaus Kelmis vom 1. Januar 2019 bis zum 1. September 2019 zu. Das Abkommen kann vorzeitig durch ein neues Abkommen ersetzt werden. 

Die Regierung stimmt einem neuen Zusammenarbeitsabkommen "Treffpunkt JOB Kelmis 2019 - 2022" zu. Dieses Abkommen tritt rückwirkend am zweiten Tag des Monats in Kraft, an der Treffpunkt Job Kelmis in das Gebäude des ÖSHZ Kelmis, Maxstrasse 9-11, 4721 Kelmis einzieht, spätestens jedoch am 2.September 2019.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Um die Arbeitsuchenden der Gemeinde Kelmis besser begleiten zu können, hat die Regierung zusammen mit der Gemeinde, dem Arbeitsamt und dem ÖSHZ Kelmis bereits im Frühjahr 2008 ein Beschäftigungshaus mit dem Namen „Treffpunkt Job Kelmis“ eröffnet. Das Ziel war u.a. die räumliche Zusammenführung aller Dienstleistungen rund um die berufliche Begleitung von Arbeitsuchenden. Bisher konnte dies aufgrund von räumlichen Engpässen nur teils umgesetzt werden.

In wenigen Wochen jedoch wird der Treffpunkt Job Kelmis in das neue Gebäude des ÖSHZ-Kelmis ziehen. Somit werden erstmals die Mitarbeiter des Dienstes für sozial-beruflichen Integration des ÖSHZ-Kelmis und des Arbeitsamtes unter einem Dach arbeiten. Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft werden ihre Dienste nach Bedarf in Kelmis anbieten. Zusätzlich wird eine noch in Gründung befindliche grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit in den Treffpunkt Job Kelmis einziehen.    

Da diese Räume nicht mehr wie bislang von der Gemeinde angemietet werden, sondern vom ÖSHZ Kelmis zur Verfügung gestellt werden, war ein neues Abkommen notwendig.

Die neuen Räumlichkeiten wird das Arbeitsamt für einen symbolischen Euro anmieten. Bis zum Umzugsmonat wird der zweite Nachtrag zur Verlängerung des Abkommens 2016-2017 die Zusammenarbeit in den derzeitig durch die Gemeinde Kelmis angemieteten Räumen absichern.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das Arbeitsamt erhält für die Funktionskosten des Beschäftigungshauses einen jährlichen Zuschuss von maximal 15.000 Euro. Die Mittel sind im OP 30 PR 23 ZW 41.41 „Subventionen im Rahmen der Kompetenz Beschäftigung und der Sozialökonomie“ vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 28. März 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Keine.