Sitzung vom 11. April 2019

Genehmigung eines Pilotjahres für ein 3,5-jähriges Studiengangkonzept der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Umgestaltung des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts, Studienbereich Krankenpflege, für das Schuljahr 2018-2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Pilotjahr für ein 3,5-jähriges Studiengangkonzept der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Umgestaltung des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts, Studienbereich Krankenpflege, für das Schuljahr 2018-2019.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Studiengangkonzept für den ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts, Studienbereich Krankenpflege, der Autonomen Hochschule orientiert sich sowohl am neuen Konzept des Bachelorstudiengangs in Gesundheits- und Krankenpflege der Autonomen Hochschule als auch am Dekret der Französischen Gemeinschaft vom 11. Mai 2017 (Décret relatif au quatrième degré de l´enseignement professionnel secondaire complémentaire, section soins infirmiers).

Entsprechend der Vorgaben der europäischen Richtlinie 2005/36/EG wurden diverse Unterrichte hinzugefügt und vom Stundenumfang her erweitert.

Das Studienjahr 2018-2019 soll als Pilotjahr für die Umstrukturierung des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts, Studienbereich Krankenpflege, dienen. Dies bietet die Möglichkeit, das neue Studiengangkonzept durch Erfahrungswerte zu ergänzen, bevor in einem nächsten Schritt die erforderliche definitive dekretale Anpassung sowie die Abänderung auf Erlass-Ebene zur definitiven Umgestaltung des obengenannten Unterrichts erfolgt.

Die vorliegende Genehmigung eines Pilotjahres für ein 3,5-jähriges Studiengangkonzept, das von den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 13. Juni 1997 abweicht, gewährleistet, dass die Absolventen im Studienjahr 2018-2019 einen Studiennachweis erhalten, der vom Föderalstaat anerkannt wird und somit zur Ausübung des reglementierten Berufs des Gesundheits- und Krankenpflegers berechtigt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Das erforderliche Stundenkapital ist bereits im Haushalt 2019 und den Simulationen der Folgejahre der Autonomen Hochschule vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 28. März 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer autonomen Hochschule

  • Erlass der Regierung vom 13. Juni 1997 zur Festlegung der Bedingungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege