Sitzung vom 25. April 2019

Stellungnahme der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu den Empfehlungen des Interregionalen Parlamentarierrates der Großregion vom 7. Dezember 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet die Stellungnahmen zu den Empfehlungen des Interregionalen Parlamentarierrats der Großregion vom 7. Dezember 2018.

Der Ministerpräsident wird mit der Weiterleitung der Stellungnahmen an den Gipfelvorsitz und an den Präsidenten des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) wurde am 16. Februar 1986 von den Präsidenten der Parlamente der Großregion gegründet. Vertreten sind Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, die Wallonische Region, die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Französische Gemeinschaft.

Die Mitglieder des IPR kommen jährlich in der Regel zweimal zu Plenarsitzungen zusammen, um über Themen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu beraten und um Empfehlungen anzunehmen, die von den Arbeitsausschüssen vorgelegt und anschließend an die Exekutiven weitergeleitet werden.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat beschlossen, systematisch zu den Empfehlungen des IPR Stellung zu beziehen.

In seiner Plenarsitzung vom 7. Dezember 2018 hat der IPR Empfehlungen zu den folgenden fünf Themen abgegeben:

  1. Empfehlung zu dem Projekt eines neuen Modells einer grenzüberschreitenden weiterführenden Schule für Attert (Provinz Luxemburg) in Belgien

  2. Empfehlung zur Fortführung der Beratungen über die Förderung der Mehrsprachigkeit, hier Interreg-Projekt SESAM’GR

  3. Empfehlung zur Digitalen Zivilcourage4

  4. Empfehlung zur Verbesserung des Bahnverkehrs in der Großregion

  5. Empfehlung betreffend den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in der Großregion

Gemäß dem in der Erklärung zum 7. Gipfel entschiedenen Verfahren, wird die Stellungnahme dem Gipfelvorsitzenden weitergeleitet, der die Stellungnahmen aller Partner sammelt, gegebenenfalls für die Übersetzung sorgt und die Informationen an den IPR-Präsidenten weiterleitet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Keine

5. Rechtsgrundlage:

- Konvention vom 17. Februar 1986 über die Gründung eines Interregionalen Parlamentarier-Rates