Sitzung vom 25. April 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Mit dem Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung wurde der Beirat für Gesundheits-förderung geschaffen. Mit dem Erlass vom 2. März 2017 wurden die Mitglieder für die vierte Mandatsdauer des Beirates bezeichnet. Das Mandat der Mitglieder beginnt am 6. März 2017 und endet am 7. März 2021.

In der Sitzung vom 18. März 2019 hat der Beirat für Gesundheitsförderung gemäß Artikel 8 §3 des Dekretes, Frau Murielle Mendez, Vertreterin der Organisation „Kaleido Ostbelgien, Zentrum für gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“, zur Vorsitzenden des Beirates für Gesundheitsförderung gewählt. Aufgrund der Tatsache, dass das effektive Mitglied, Frau Murielle Mendez bis Juli 2019 ihren Schwangerschaftsurlaub angetreten hat, wird in deren Abwesenheit das Ersatzmitglied, Frau Marie-Rose Bellin, die Präsidentschaft übernehmen.

Durch Personalveränderungen werden folgende Personen ersetzt:

  • Patienten Rat & Treff: das bisherige Ersatzmitglied Frau Stéphanie Wermeester wird effektives Mitglied und Frau Isabelle Kniebs wird Ersatzmitglied.

  • Kaleido Ostbelgien: das Ersatzmitglied Frau Doris Falkenberg wird durch Frau Marie-Rose Bellin ersetzt.

  • Kabinett Antoniadis: das bisherige beratende Mitglied, Herr Olivier Warland wird durch Frau Evelyne Cappaert ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Keine finanziellen Auswirkungen, insofern die Sitzungen weiterhin innerhalb der gewöhnlichen Dienstzeit der Vertreter stattfinden. Andernfalls müssten die Entschädigungen gemäß der anwendbaren Rechtsgrundlagen gewährt werden.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 16. April 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 8 §3.