Sitzung vom 25. April 2019

Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Sonderdekret vom 20. Januar 2014 und dem Dekret vom 31. März 2014 wurde das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido Ostbelgien - geschaffen.  Träger des Zentrums ist ein Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Gründerpartner, der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen, der Gemeinden, des IAWM und Vertretern aus den Bereichen Familie, Gesundheit, Soziales und Jugend zusammensetzt.

Der Verwaltungsrat des Zentrums verfügt über alle Befugnisse, die zur inhaltlich-strategischen Ausgestaltung sowie zur Organisation und Verwaltung des Zentrums erforderlich sind.

Für jedes Mitglied des Verwaltungsrates wird ein Ersatzmitglied vorgesehen, das nach den gleichen Kriterien ausgewählt wird wie das Mitglied, das es ersetzt. Die Mandate der Mitglieder und Ersatzmitglieder dauern fünf Jahre und sind erneuerbar.

Durch vorliegenden Erlass bestellt die Regierung die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums, die von den o. a. Instanzen vorgeschlagen wurden, für eine neue Mandatszeit von fünf Jahren ab dem 22. Mai 2019. Der Erlass vom 22. Mai 2014 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zentrums wird aufgehoben.

Die Vertretung der VoG Freies PMS-Zentrum als Gründerpartner bleibt vakant, weil sich die VoG zum 21. Dezember 2018 aufgelöst hat.

Die Vertretung der Freien Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes bleibt bis auf Weiteres ebenfalls vakant, weil weder Mitglied noch Ersatzmitglied vorgeschlagen werden konnten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 18. April 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sonderdekret vom 20. Januar 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen