Sitzung vom 9. Mai 2019

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits, geschehen zu Kasane am 10. Juni 2016

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits, geschehen zu Kasane am 10. Juni 2016.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Bei dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits, geschehen zu Kasane am 10. Juni 2016, handelt es sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 16. Dezember 2014 feststellte.

Die Vollmacht zur Unterzeichnung erteilte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Sitzung vom 5. Februar 2015. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Staatsrates Nr. 63.955/2/V vom 4. September 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 16 §1

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 5 §1