Sitzung vom 9. Mai 2019

Projektgebundene AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung – Antrag der VoG Animationszentrum Ephata

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Animationszentrum Ephata für die Laufzeit vom 9. Mai 2019 bis 31. Dezember 2023 eine vollzeitige projektgebundene AktiF-/ AktiF Plus Stelle.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Animationszentrum (AZ) Ephata hat am 25. März 2019 einen Antrag auf eine projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht. Der Antrag wurde über das elektronische Formularcenter eingereicht.

Die VoG beantragt eine projektgebundene AktiF Vollzeitstelle. Der Arbeitnehmer soll als Hausmeister eingestellt werden.

Es liegt ein positives Gutachten vom 23. April 2019 vom Fachbereich Familie und Soziales vor.

Der Fachbereich Beschäftigung empfiehlt ebenfalls die Genehmigung der Vollzeitstelle.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung dieser Stelle wird im ersten Jahr den OB 30 PR 23 ZW 33.02 entweder mit 8.000,- EUR oder mit 14.664,- EUR belasten, je nachdem ob ein AktiF oder AktiF PLUS Arbeitnehmer eingestellt wird.

In den Folgejahren wird diese Beschäftigung mit jährlichen 11.000,-, bzw. 21.000 EUR bezuschusst.

4. Gutachten:

Das Gutachten vom Finanzinspektor vom 29. April liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung;

  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung.