Sitzung vom 9. Mai 2019

ÖSHZ Eupen – Alten- und Pflegewohnheim St. Joseph - Genehmigung der 2. Zusatzvereinbarung mit dem ÖSHZ Eupen über die Finanzierung des An- und Umbaus des Alten- und Pflegewohnheims St. Joseph

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt im Rahmen des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 die 2. Zusatzvereinbarung mit dem ÖSHZ Eupen über die Finanzierung des An- und Umbau des Alten- und Pflegewohnheims St. Joseph.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das ÖSHZ Eupen beantragt in einer Note vom 2. Januar 2019, aufgrund der aktuellen Entwicklung des o. e. Infrastrukturprojektes, eine Überarbeitung der zweiten Neufassung der Vereinbarung über die Finanzierung des An- und Umbaus des Alten- und Pflegewohnheims St. Joseph vom 22. Mai 2014, abgeändert durch die 1. Zusatzvereinbarung vom 15. Januar 2015.

Zum einen sollen die laut Vereinbarung vom 22. Mai 2014, neben den 90 neugebauten Einzelzimmern, ausschließlich im Rohbau herzustellenden 20 Einzelzimmer nun samt Innenausbau und bezugsfertiger Einrichtung in die Vereinbarung aufgenommen werden.

Zum anderen soll die laut Vereinbarung vom 22. Mai 2014 vorgesehene Schaffung von weiteren 14 betreuten Wohnungen im Bestandsgebäude Ravel aus dem Vorhaben herausgelöst werden.

Diese letzte, mit dem aktuellen An- und Umbau des Alten- und Pflegewohnheims St. Joseph verbundene Baumaßnahme, bleibt fester Bestandteil der Programmierung, wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht, und hierfür separat neu angemeldet und in den Infrastrukturplan aufgenommen werden. Die Umsetzung soll sobald möglich erfolgen, in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel beider Parteien.

Das Aufschub der Schaffung von weiteren 14 betreuten Wohnungen am Standort geschieht zugunsten einer dringend gewordenen, umfassenden Sanierung und Renovierung der Bestandsgebäude Renoir und Novalis, entsprechend der am 1. August 2018 von der SPI+ vorgelegten und vom Sozialhilferat des ÖSHZ Eupen genehmigten Studie. Nach den Umbauarbeiten werden in den Gebäuden Renoir und Novalis insgesamt 37 konforme Bettenplätze zur Verfügung stehen.

Abgesehen von den o. e. zusätzlichen 14 betreuten Wohnungen deckt das angepasste Infrastrukturprojekt sämtliche mit dem An- und Umbau des Alten- und Pflegewohnheims St. Joseph verbundenen Baumaßnahmen ab. Dieses wird nach Abschluss des durch die Vereinbarung abgedeckten Vorhabens über 148 anerkannte Bettenplätze, sowie über 14 bereits vorhandene betreute Wohnungen verfügen.

Der im Rahmen der Vereinbarung zugesagte Gesamtzuschuss der Deutschprachigen Gemeinschaft bleibt hierdurch unverändert bei maximal 7.272.000 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 27 - ZW 63.24

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von Alten- und Pflegeheimen)

Geschätzte Gesamtprojektkosten: 12.120.000 EUR

Maximaler Zuschuss: 7.272.000 EUR

Der maximale Zuschuss von 7.272.000 € wird durch die bereits vorgenommenen Mittelbindungen Nr. 1000008922 (Projekt 903; Haushalt und IP-2011) in Höhe von 6.482.000 € und Nr. 1000016291 (Projekt 3818; Haushalt und IP-2014) in Höhe von 790.774 € gedeckt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 29. April 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.