Sitzung vom 16. Mai 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. Dezember 2015 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. Dezember 2015 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einspruchskammer befasst sich mit Beschwerden gegen den Schulverweis, die eingeschränkte Versetzung oder die Nichtversetzung im Sekundarschulwesen sowie gegen die Nichtvergabe eines Studiennachweises durch den Klassenrat, den Prüfungsausschuss zur Vergabe des Befähigungsnachweises, den Prüfungsausschuss für den Sekundarunterricht oder den Prüfungsausschuss zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule.

Aufgrund der Urlaubsplanungen im Fachbereich Pädagogik und der damit zusammenhängenden Unverfügbarkeit des Ersatzmitglieds Frau Janine Fryns im Monat Juli – die Hochsaison der Einspruchskammer – wird sie durch Frau Angélique Emonts ersetzt.

Herr Jörg Vomberg ist nicht mehr in der Unterrichtsverwaltung tätig und wird daher in seiner Funktion als Ersatzmitglied der Einspruchskammer durch Frau Karolin Wirtz ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen