Sitzung vom 23. Mai 2019

Vorentwurf des Dekretes zur dritten Anpassung des Dekretes vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vorentwurf des Dekretes zur dritten Anpassung des Dekretes vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof die Dokumente zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

In Vorbereitung auf die Zertifizierung des korrigierten Jahresabschlusses der Hauptverwaltung 2018 durch den Rechnungshof muss der Haushalt 2018 ein drittes Mal angepasst werden.

In Anwendung von Artikel 32 §3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht bei Gehaltskosten, Pensionen, gelegentlichen Prämien und anderen besonderen Zulagen ab dem Zeitpunkt der Verrichtung der Leistung eine Zahlungsverpflichtung. Dies hat zur Folge, dass der Haushalt 2018 der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein drittes Mal angepasst werden muss, da die veranschlagten Kredite zur Verbuchung der Gehaltskosten von Regierung, Ministerium und Unterrichtswesen nicht ausreichen.

Die Anpassung hat jedoch keinen Einfluss auf das Ex-Ante Haushaltsergebnis 2018, da diese zusätzlichen Mittel durch Minderausgaben kompensiert werden können.

Darüber hinaus werden die Tabellen der genehmigten Verpflichtungsermächtigungen bei den Diensten mit getrennter Geschäftsführung  und den Einrichtungen öffentlichen Interesses aufgrund der vorgenommenen dritten Haushaltsanpassung des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung  „Service und Logistik“ und bei der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angepasst.

Damit der Rechnungshof bereits im Vorfeld der Zertifizierung über diese Informationen verfügt, soll dieser Vorentwurf bereits zum jetzigen Zeitpunkt übermittelt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • Dekret vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018