Sitzung vom 23. Mai 2019

Erlass der Regierung zur Organisation des belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in dritter und letzter Lesung den Erlass zur Organisation des belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Hinblick auf eine Angleichung der Laufbahn der Beamten des Belgischen Rundfunks an die der Beamten des Ministeriums und der übrigen paragemeinschaftlichen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist eine Änderung des derzeitig gültigen Personalstatuts erforderlich.

Ausgangspunkt des neuen Statuts für die Beamten des Belgischen Rundfunks ist daher auch der Erlass zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten, der mit den entsprechenden Anpassungen auch auf die übrigen paragemeinschaftlichen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Anwendung findet.

In diesem Sinne berücksichtigt der Erlass zur Organisation des belgischen Rundfunk- und Fernseh­zentrums da, wo es erforderlich ist, die Eigenheiten des Belgischen Rundfunks. So werden die Personalmitglieder vom Verwaltungsrat ernannt, befördert und entlassen.

Die im Personalstatut und in dem damit einhergehenden neuen Stellenplan vorgesehenen Dienstgrade und -ränge lehnen sich stark an die des Ministeriums und der paragemeinschaftlichen Einrichtungen an, was bei einer wechselseitigen Übernahme von Beamten und deren Einordnung in die Laufbahn bei der auf­nehmenden Behörde durchaus eine Vereinfachung darstellt. Die Bezeichnungen wurden so gewählt, dass einrichtungsspezifische Funktionen darin ihren Platz finden.

Im Sinne einer transparenten Gehaltsstruktur werden den Beamten, ausgehend von ihrem finanziellen und administrativen Dienstalter, das am Tag des Inkrafttretens des neuen Statuts nach den im vorliegenden Erlass vorgesehenen Regeln ermittelt wird,  unter voller Besitzstandswahrung und Einhaltung der im Erlass vorgesehenen Beförderungsregeln neue Gehaltstabellen zugewiesen, die der Stufe entsprechen, in der sie eingeordnet werden.

Funktionen wie Chefredakteur, Programmchef oder Cheftechniker werden nicht mehr als Dienstgrad im Statut und im Stellenplan vorgesehen; sie werden künftig von Journalisten und Referent-Technikern in Form eines Mandats mit Zulage für Führungs- und Leitungsaufgaben wahrgenommen.

Die finanziellen Aufwertungen der beim Belgischen Rundfunk beschäftigten Vertragsbediensteten werden durch einen Erlass zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums geregelt werden.

Entsprechend den Bemerkungen des Staatsrates werden die im Erlassentwurf zur Organisation des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten enthaltenen Bestimmungen, die besagten, dass gewisse Artikel auch auf Vertrags­bedienstete des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums anwendbar seien, im Erlass zur Organisation des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten nicht beibehalten,  sondern die entsprechenden Artikel werden in vollem Wortlaut im Erlass zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen.

Den weiteren, eher technischen Bemerkungen des Staatsrates wurde ebenfalls Rechnung getragen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuordnung neuer Gehaltstabellen führt je nach Entwicklungsstand der Laufbahn der Mitarbeiter dazu, dass die Gehälter der Mitarbeiter in einigen Fällen stagnieren, in andern Fällen ansteigen werden.

Unter Berücksichtigung des derzeitigen Beschäftigungsprozentsatzes aller am 1. Januar 2019 beim Belgischen Rundfunk beschäftigten Mitarbeiter und der Einführung einer Zulage für Führungs- und Leitungsaufgaben hat die Zuordnung der neuen Gehaltstabellen nach den im Erlass vorgesehenen Beförderungsregeln auf Jahresbasis geschätzte Mehrkosten in Höhe von 200.000 Euro zur Folge, Arbeitgeberlasten, Jahresendprämie und Urlaubsgeld einbegriffen.

4. Gutachten:

Das Gutachten Nr. 65.702/3 des Staatsrates vom 3. Mai 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Dekret vom 27. Juni 1986 über das belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Erlass der Regierung vom 20. November 1996 bezüglich der Kontrolle der Abwesenheiten wegen Krankheit in den Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Erlass der Regierung vom 30. November 2000 über den Beitrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft und bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses zu den Beförderungskosten der Personalmitglieder

Erlass der Exekutive vom 6. Mai 1992 zur Festlegung der Beträge der Anwesenheitsgelder und der Fahrtentschädigungen, die den Mitgliedern des Verwaltungsrates und des ständigen Ausschusses des belgischen Rundfunk‑ und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährt werden

Erlass der Regierung vom 2. Februar 2018 zur Bestimmung der Zusammensetzung des Direktionsrates des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Erlass der Regierung vom 10. März 1999 zur Festlegung des administrativen und finanziellen Statuts des Personals des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft