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Addendum 1 zum Vertrag vom 26. Februar 2019, der die Zuschussbedingungen und die Modalitäten regelt, unter denen die VoG Beratungs- und Therapiezentrum ihre Aufgaben, die im Rahmen des Königlichen Erlasses vom 20. März 1975, festgelegt sind, erfüllt sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 26. Februar 2019 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2019 an die VoG Beratungs- und Therapiezentrum

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