Sitzung vom 12. Juli 2019

Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Europäischen Ausschuss der Regionen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Herrn Karl-Heinz Lambertz, Parlamentspräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft, als Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Europäischen Ausschuss der Regionen für die Periode 2020-2025.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU, die sich aus lokal und regional gewählten Vertretern aller 28 Mitgliedsländer zusammensetzt. Diese können über den Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften abgeben, die sich direkt auf ihre Regionen und Städte auswirken.

Aufgaben des AdR

Der Ausschuss verschafft Regionen und Städten in der Europäischen Union ein förmliches Mitspracherecht bei der Gesetzgebung in Europa. Dadurch ist gewährleistet, dass die Anliegen von regionalen und lokalen Behörden respektiert werden.

Die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament müssen den Ausschuss anhören, wenn sie Rechtsvorschriften in Bereichen formulieren, die lokale und regionale Gebietskörperschaften betreffen, wie zum Beispiel Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Sozialpolitik, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Verkehr, Energie und Klimawandel.

Zusammensetzung

Die Ausschussmitglieder sind gewählte Vertreter lokaler oder regionaler Behörden. Jedes Land benennt die Mitglieder seiner Wahl, die daraufhin vom Rat der Europäischen Union für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt werden. Eine Verlängerung des Mandats ist möglich. Die Anzahl der Mitglieder pro Land richtet sich nach der Bevölkerungszahl der Länder.

Die Mitglieder eines Landes bilden die nationale Delegation, die die politische, geografische, regionale und lokale Realität ihres Landes widerspiegelt. Jedes Mitglied kann sich außerdem einer der politischen Fraktionen im Ausschuss anschließen, sofern es dies wünscht. Den Präsidenten oder die Präsidentin wählt der Ausschuss aus den eigenen Reihen für die Dauer von zweieinhalb Jahren.

Arbeitsweise des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss benennt aus den Reihen seiner Mitglieder einen Berichterstatter oder eine Berichterstatterin, der/die Interessenvertreter konsultiert und eine Stellungnahme vorbereitet. Deren Wortlaut wird von der Fachkommission des Ausschusses für den betreffenden Politikbereich erörtert und angenommen. Anschließend wird die Stellungnahme allen Mitgliedern in der Plenartagung vorgetragen, die über eventuelle Änderungen abstimmt und den Text annimmt. Im letzten Schritt wird die Stellungnahme allen zuständigen EU-Institutionen vorgelegt.

Pro Jahr finden bis zu sechs Plenartagungen statt, auf denen Stellungnahmen zu 50 bis 80 EU-Legislativvorschlägen angenommen werden.

Nationale Delegation Belgiens

Die belgische Delegation besteht aus 12 Mitgliedern und einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern.

Die derzeitige Sitzverteilung für Mitglieder und Stellvertreter stellt sich wie folgt dar:

  • Flandern: 5/6

  • Wallonische Region/Französische Gemeinschaft: 4/3

  • Region Brüssel-Hauptstadt: 2

  • Deutschsprachige Gemeinschaft: 1

Ernennungsverfahren
Der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtiger Angelegenheiten bestimmt über eine Liste von Kandidaten/-innen, die von den Regionen und Gemeinschaften auf Grundlage geografischer und politischer Kriterien vorgeschlagen werden, sowie über eine spezifische Aufteilung zwischen den Regierungen der Regionen und Gemeinschaften.

In jeder der beiden Gruppen (flämisch und französischsprachig) sind ein Mitglied und ein stellvertretender Sitz für einen Vertreter jeder Gemeinschaft aus der Region Brüssel-Hauptstadt reserviert.

Zudem beschließt der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtiger Angelegenheiten, dass die Flämische und Französische Gemeinschaft es der Deutschsprachigen Gemeinschaft ermöglichen, einen ihrer Sitze nacheinander einzunehmen. Die Änderung erfolgt zur Halbzeit der Delegationsperiode.

Die Föderalregierung trifft eine Entscheidung auf der Grundlage der vorgeschlagenen Liste der Mitglieder und unterbreitet es dem Ministerrat der Europäischen Union, der die AdR-Mitglieder ernennt.

Die Ernennung der Mitglieder erfolgt durch Beschluss der jeweiligen Regierungen der einzelnen belgischen Regionen und Gemeinschaften, nachdem eine Einigung über die Anzahl der Mitglieder und der Stellvertreter, die jeder Region zugewiesen werden, getroffen wurde.

Alle belgischen Mitglieder und Stellvertreter müssen gewählte Mitglieder einer regionalen oder lokalen Behörde oder politisch verantwortlich gegenüber einer universell direkt gewählten Versammlung sein. Die meisten belgischen Mitglieder stammen aus den Regional- oder Gemeinschaftsparlamenten. Einige von ihnen vertreten lokale Behörden (Bürgermeister).

Es wird vorausgesetzt, dass alle Mitglieder der belgischen Delegation auf den Plenarsitzungen des Europäischen Ausschuss‘ der Regionen zusammenkommen, um die Arbeit jedes Mitglieds so effektiv wie möglich zu koordinieren und die Verbreitung relevanter Informationen zu gewährleisten. Zudem besteht eine Kooperation mit den Ständigen Vertretungen der Föderalen Einheiten bei der Europäischen Union.

Die Entscheidung über die Beendigung der Amtszeit eines Mitglieds wird von den betreffenden Regierungen getroffen und muss den Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft entsprechen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 263 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.