Sitzung vom 18. Juli 2019

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits, geschehen zu Tokio am 17. Juli 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits, geschehen zu Tokio am 17. Juli 2018.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Bei dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits, geschehen zu Tokio am 17. Juli 2018, handelt es sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 2. Mai 2018 feststellte.

Die Vollmacht zur Unterzeichnung erteilte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Sitzung vom 7. Juni 2018. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Staatsrates Nr. 65.762/4 vom 30. April 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 16 §1

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 5 §1