Sitzung vom 18. Juli 2019

Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Oktober 2012 zur Umsetzung der Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Oktober 2012 zur Umsetzung der Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

  1. Fachbereich Raumordnung.

    Aus der Übernahme regionaler Zuständigkeiten in den Bereichen Raumordnung, Wohnungswesen und Energie ergibt sich die Notwendigkeit, im Ministerium einen Fachbereich Raumordnung zu schaffen, in dem diese neue Zuständigkeit administrativ angesiedelt wird. Die Zuständigkeiten Wohnungswesen und Energie sollen bis auf Weiteres im Fachbereich Familie und Soziales angesiedelt sein, der die Verhandlungen zur Übertragung dieser Zuständigkeit administrativ begleitet hat. Auf Ebene des Direktionsrates koordiniert der Generalsekretär die administrative Übernahme der Zuständigkeiten.

    Nach einer Übergangsphase, die vor allem der Aktenübernahme, der Einarbeitung des Personals und der Ausführung der dringend notwendigen technischen Anpassungen dient, kann diese vorläufige Zuordnung der neuen Zuständigkeiten im Ministerium aufgrund der bis dahin gesammelten Erfahrungen angepasst werden. Dann gilt es festzulegen, in welchem Fachbereich bzw. in welchen Fachbereichen diese Zuständigkeiten definitiv angesiedelt sein sollen und welche der bisherigen Zuständigkeiten ebenfalls dorthin verlagert werden können.

  2. Fachbereich Standortentwicklung

    Nach der erfolgreichen Einführung der Standortmarke Ostbelgien im Jahr 2017 beschloss die Regierung, die Weiterentwicklung dieser Standortmarke und die Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes zusammenzuführen und diese Aufgaben einem kleinen Team in direkter Verantwortung des Generalsekretärs anzuvertrauen. Diese Entscheidung hat sich als richtig erwiesen, da dadurch sowohl die inhaltliche Fokussierung der Standort- und Regionalentwicklung erreicht als auch eine einheitliche Kommunikation entwickelt werden konnte.

    Es ist nun an der Zeit, weitere Elemente der Standort- und Regionalentwicklung in diese Vorgehensweise zu integrieren. Dabei geht es vor allem um die statistische Arbeit des Ministeriums als Basis für die Wirkungsindikatoren der REK-Projekte, die Dachmarke Made in Ostbelgien und die Beiträge der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Klimaschutz.

    Es wird deshalb vorgeschlagen, einen Fachbereich Standortentwicklung zu schaffen, der neben der Weiterentwicklung der Standortmarke und der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes die obengenannten Aufgaben übernimmt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Schaffung eines Fachbereichs Standortentwicklung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die Bestellung eines Fachbereichsleiters wird zusätzliche Ausgaben zu Lasten des Personalhaushalts in Höhe von 12.600 € pro Jahr verursachen.

Die Kosten der Schaffung eines Fachbereichs Raumordnung sind abhängig von der Anzahl der einzustellenden Mitarbeiter und sind im Zusammenhang mit der Übernahme der Zuständigkeit zu sehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.