Sitzung vom 18. Juli 2019

Raumordnung, Wohnungswesen, Energie – Zusammensetzung der Arbeitsgruppen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung legt die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Raumordnung wie folgt fest:

  • je ein Vertreter der anerkannten Fraktionen des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

  • je ein Vertreter der Gemeinden des Gebiets deutscher Sprache. Diese Vertretung ist fakultativ. Jede Gemeinde legt zu Beginn der Arbeiten fest, ob sie einen Vertreter entsendet. Sie bestimmt selbst, ob sie einen Vertreter aus der Politik oder aus der Verwaltung bezeichnet;

  • zwei Vertreter des Wirtschafts- und Sozialrates;

  • der Sonderbeauftragte für Raumordnung des zuständigen Ministers;

  • die Direktorin der Außendirektion Eupen der Generaldirektion 4 des Öffentlichen Dienstes der Wallonie;

  • ein Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Regierung bestellt den Generalsekretär des Ministeriums zum Vorsitzenden der Arbeitsgruppe.

Die Regierung legt die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Wohnungswesen und Energie wie folgt fest:

  • je ein Vertreter der anerkannten Fraktionen des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

  • je ein Vertreter der Gemeinden des Gebiets deutscher Sprache. Diese Vertretung ist fakultativ. Jede Gemeinde legt zu Beginn der Arbeiten fest, ob sie einen Vertreter entsendet. Sie bestimmt selbst, ob sie einen Vertreter aus der Politik oder aus der Verwaltung bezeichnet;

  • zwei Vertreter des Wirtschafts- und Sozialrates;

  • ein Vertreter des zuständigen Ministers;

  • ein Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Regierung bestellt den Leiter des Fachbereichs Familie und Soziales zum Vorsitzenden der Arbeitsgruppe.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Umsetzung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bereits zu Ende der vergangenen Legislaturperiode hat die Regierung Arbeitsgruppen eingesetzt mit dem Auftrag, Empfehlungen zur Gestaltung der regionalen Zuständigkeit zu erarbeiten, die zum 1. Januar 2020 an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der Zuständigkeitswechsel in Folge der Neueinsetzung der Regierung empfiehlt es sich, folgende Änderungen an der Zusammensetzung der Arbeitsgruppen vorzunehmen:

  • Die Bereiche Wohnungswesen und Energie werden in einer Arbeitsgruppe behandelt;

  • In den beiden verbleibenden Arbeitsgruppen sollen alle Gemeinden vertreten sein. Allerdings ist diese Vertretung fakultativ.

Auf Vorschlag der Arbeitsgruppen kann die Regierung außerdem Expertengremien damit beauftragen, der jeweiligen Arbeitsgruppe inhaltlich zuzuarbeiten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der vorliegende Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Es gibt keine spezifische gesetzliche Grundlage für den Beschluss