Sitzung vom 18. Juli 2019

Beschluss der Regierung zur Genehmigung der Anpassung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben und Bevollmächtigung der Verwaltung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die durch den Verwaltungsrat der Dienststelle am 5. Juli 2019 vorgeschlagene Anpassung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Dienst-stelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben und Bevollmächtigung der Verwaltung.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates regelt gemäß Artikel 25 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben die Funktionsweise dieses Gremiums und der übrigen Gremien der DSL. Die Geschäftsordnung wurde erstmals am 27. Januar 2017 verabschiedet und bisher zweimal angepasst (7. April und 20. Dezember 2018).

Im Rahmen des Informationssicherheits-Management-Systems geht aus dem externen „Audit Stage 1“ von KPMG hervor, dass die Rolle des Verwaltungsrates im Bereich Informationssicherheit genauer festgelegt werden soll.

Zudem wird eine Regelung bzgl. der Überweisungsaufträge von Einzelbeträgen in Höhe von mindestens 50.000,00 EUR vorgesehen.

Folgende Punkte der Geschäftsordnung werden demnach angepasst; bzw. ergänzt:

XVI. Aufgabenteilung:

  • Die Erstellung, die Genehmigung und die Auswertung der in Artikel 14 § 2 Abs. 1 [des Dekrets] genannten Vereinbarungen;
  • Der geschäftsführende Direktor legt dem Verwaltungsrat mindestens einmal jährlich eine Bewertung des Informationssicherheits-Management-Systems der Dienststelle und eine aktuelle Risikoanalyse zur Kenntnisnahme und Diskussion vor.]

XX. Finanzakteure

  • Der geschäftsführende Direktor wird gemäß Artikel 23 desselben Dekrets als bevollmächtigter Anweisungsbefugter für die im Anhang [in Kapitel XXI] gekennzeichneten Zuweisungen des Haushaltes, die Bestellungen, die Mittelbindungen, die rechtlichen Verpflichtungen und die Feststellung der Ausgaben der DSL bezeichnet.
  • Bei Überweisungsaufträgen von Einzelbeträgen in Höhe von mindestens 50.000,00 EUR erfolgt eine zusätzliche Freigabe des Überweisungsauftrages durch den Fachbereichsleiter Verwaltung.]

Die Liste der Zuständigkeiten entsprechend der Zuweisungen für die Ausgaben wird in den folgenden Programmen ergänzt:

Pr. 01 – Tätigkeitsprogramm – Übergreifende Aufgaben

EWK: 34.31: persönliche Budget; Fachbereichsleiter eigene Dienstleistungen

EWK: 34.32: Soziale Hilfen; idem

EWK: 34.33: Materielle Hilfen; idem

EWK: 34.34: Mohi Zuschuss; idem

EWK: 34.35: Mohi Mieten; idem

Pr. 02 -Tätigkeitsprogramm – Kinder, Jugendliche und Erwachsene

EWK: 33.00: Zuschüsse zu Gunsten von VoGs im Drittzahlersystem;

Fachbereichsleiter Orientierung + Fachbereichsleiter Verwaltung

In seiner Sitzung vom 5. Juli 2019 hat der Verwaltungsrat der DSL den Vorschlag zur Anpassung der Geschäftsordnung und Bevollmächtigung der Verwaltung verabschiedet, um diese an die Regierung zwecks Genehmigung weiterzuleiten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Der Vorschlag des Verwaltungsrates der DSL vom 5. Juli 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 25.