Sitzung vom 18. Juli 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 26. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 26. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 12. April 2019 hat die Stadt Sankt Vith zwei Kandidatenvorschläge für das Mandat eines Vertreters der Gemeinden im Verwaltungsrat des Arbeitsamtes mitgeteilt.

Mit Schreiben vom 28. Juni 2019 hat die CSC zwei Vetreter für das vakante Mandat des Arbeitnehmervertreters im Verwaltungsrat des Arbeitsamtes mitgeteilt.

Beide Vorschläge enthielten gemäß Artikel 7 § 4 des Dekretes vom 17. Januar 2000 für jeden Kandidatenvorschlag jeweils eine Frau und einen Mann.

Artikel 6 § 4 des vorerwähnten Dekretes hält nämlich fest: „Von den in §1 unter den Nummern 2 bis 7 aufgeführten Mitgliedern dürfen nicht mehr als zwei Drittel gleichen Geschlechts sein. Damit diese Bestimmung eingehalten werden kann, müssen zwei weibliche Kandidaten zum Mitglied des Verwaltungsrates bestellt werden.

Ich schlage der Regierung daher vor, Frau Helga Oly (Stadt Sankt Vith) sowie Frau Monika Bocken-Imgold (CSC/Arbeitnehmervertreter) zum Mitglied des Verwaltungsrates zu bestellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.