Sitzung vom 29. August 2019

ÖSHZ Eupen – MOSAIK-Zentrum: Erneuerung der Dächer von Haus 1, 4 und 5 - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „ÖSHZ Eupen – MOSAIK-Zentrum – Erneuerung der Dächer von Haus 1, 4 und 5“ gemäß Art. 22 des Dekrets zur Infrastruktur vom 18. März 2002 an.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Vorhabens „ÖSHZ Eupen – MOSAIK-Zentrum – Erneuerung der Dächer von Haus 1, 4 und 5“ ist das Öffentliche Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) Eupen. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 9. Juli 2019.

Die Dächer von Haus 1, 4 und 5 des MOSAIK-Zentrums sind aufgrund von wiederkehrenden Feuchtigkeitsproblemen dringend sanierungsbedürftig. Der Feststellungsbericht des Architekten Ralph Palotas (PR+P) vom 8. Juli 2019 bestätigt den dringenden Handlungsbedarf.

Aus diesem Grund hat das ÖSHZ Eupen über die Leitung des MOSAIK-Zentrums eine Fachfirma um Vorlage eines Kostenvoranschlags zur Erneuerung der 3 Dächer gebeten. Das schriftliche Angebot der Fa. Henri Crutzen GmbH datiert vom 8. Juli 2019.

Hinzu kommen die Kosten für verschiedene Elektroanschlüsse, u. a. an den motorisierten Dachkuppeln. Die zugehörigen, schriftlichen Angebote der Fa. Ernst-Diepart Sprl und Leffin Electronics datieren vom 27. Juni 2019 bzw. 25. Juni 2019.

Hierfür stellt das ÖSHZ Eupen einen Antrag auf Anerkennung der Dringlichkeit.

Der diesbezügliche Antrag des ÖSHZ Eupen datiert vom 10. Juli 2019.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich laut den vorliegenden Angeboten der Fa. Henri Crutzen GmbH, Ernst-Diepart Sprl und Leffin Electronics auf ca. € 86.500 (inkl. MwSt.).

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 des Dekrets zur Infrastruktur vom 18. März 2002 liegt somit vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 20 - ZW 63.21

(Besondere Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – Subventionen für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung)

Projektkosten: € 86.500

Voraussichtlicher Zuschuss: € 51.900

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.