Sitzung vom 29. August 2019

Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die Transposition der EU-Richtlinien 2018/1808 (Abänderung der AVMD Richtlinie) und 2018/1972 (Neufassung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation) in das Mediendekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft an das CiTiP der KU Leuven und CRIDS der Universität Namur

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, den Dienstleistungsauftrag über die Transposition der EU-Richtlinien 2018/1808 (Abänderung der AVMD Richtlinie) und 2018/1972 (Neufassung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation) in das Mediendekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft an das CiTiP der KU Leuven und CRIDS der Universität Namur zu vergeben.
 

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
 

2. Erläuterungen:

Am 28.11.2018 ist die EU-Richtlinie (2018/1808) über audiovisuelle Mediendienste im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden. Seit Inkrafttreten am 19.12.18 haben die Mitgliedsstaaten 21 Monate Zeit (19.09.20), diese in ihr nationales Recht umzusetzen. Daneben muss die Richtlinie (2018/1972) vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation bis zum 21. Dezember 2020 implementiert werden. Folglich muss auch das Dekret über die audiovisuellen Mediendienste und die Kinovorstellungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 27. Juni 2005 den beiden Richtlinien bis zum 19. September 2020 entsprechend angepasst worden sein.

Diese Transpositionsarbeit wurde als vereinfachtes Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung am 7. Juni 2019 auf der Plattform E-Procurement des Föderalen Dienstes als Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags veröffentlicht. Die Abgabefrist der Angebote endete am 15. Juli.2019 um 09:00 Uhr.

Folgender einziger Anbieter hat fristgerecht ein Angebot eingereicht:
 

CiTiP der KU Leuven, vertreten durch KU Leuven Research & Development (Waaistraat 6 bus 5105, B-3000 Leuven) und Prof. Dr. ir. Koenraar Debackere, auf Antrag von Peggy Valcke und zusammen mit dem Centre de Recherche Information, Droit et Société (CRIDS) der Universität Namur

Die Prüfung erfolgte durch den Fachbereich und wurde bestätigt durch die zuständige Ministerin. Das Angebot von CiTiP und CRIDS entspricht allen Anforderungen und kann insbesondere bei den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Methodischer Ansatz“ punkten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Preis für die Durchführung der Dienstleistung beträgt 78.800 Euro ohne und 95.348 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen. So werden 50% nach Vorlage der ersten Textfassung bis zum 19. April 2020 (Dekretvorentwurf) und die restlichen 50% nach endgültiger Verabschiedung des Dekrets durch das Parlament ausgezahlt.

Die Kosten des Dienstleistungsauftrags gehen zu Lasten des Haushaltspostens 40.14.12.11

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 31. Juli 2019 liegt vor.
 

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge

Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen

Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge