Sitzung vom 29. August 2019

Erlass der Regierung zur Festlegung der Meisterprogramme Dachdecker/-in (K02/2019) und Bauklempner/-in (E17/2019)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Meisterprogramme Dachdecker/-in (K02/2019) und Bauklempner/-in (E17/2019).

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 25. April 2019 hat der Verwaltungsrat des Institutes für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) den aktualisierten Meisterprogrammen Dachdecker/-in (K02/2019) und Bauklempner/-in (E17/2019) zugestimmt.

Mit Schreiben vom 2. Mai 2019 beantragte das IAWM die Anerkennung dieser Meisterprogramme.

Die Meisterprogramme stammten aus dem Jahr 1977 und wurden an die heutigen Gegebenheiten inhaltlich und konzeptionell angepasst.

Das Meisterprogramm Dachdecker/-in (K02/2019) erstreckt sich über zwei Jahre mit insgesamt 256 Stunden und beinhaltet eine Facharbeit in den fachtheoretischen Kursen.

Das Meisterprogramm Bauklempner/-in (E17/2019) wird als Zusatzjahr zum Meisterprogramm Dachdecker/-in (K02/2019) absolviert.

Jeweils zwei positive Fachgutachten zu diesen beiden Meisterprogrammen liegen dem Schreiben des IAWM bei.

Die vorerwähnten Meisterprogramme werden ab dem Ausbildungsjahr 2019-2020 sukzessiv mit dem 1. Meisterjahr angewendet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.