Sitzung vom 5. September 2019

Vertrag zwecks gemeinsamen Ankaufs von Impfstoffen - Genehmigung des Vertrags zwischen dem Office de la Naissance et de l’Enfance der Französischen Gemeinschaft (ONE) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks Beteiligung an der Einkaufszentrale zur Beschaffung und Lieferung von Impfstoffen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schwangeren Frauen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen dem Office de la Naissance et de l’Enfance (ONE) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks Beteiligung an der Einkaufszentrale zwecks Ankaufs von Impfstoffen für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schwangeren Frauen.

Die Regierung unterzeichnet den Vertrag mit dem Office de la Naissance et de l’Enfance zwecks Beteiligung an der Einkaufszentrale zur Beschaffung und Lieferung von Impfstoffen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Poliomyelitis, Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Masern, Röteln, Mumps, Hepatitis B, Infektionen durch das Humane Papillomavirus sowie invasiven Erkrankungen durch Haemophilus Influenzae B, Pneumokokken und  Meningokokken vom Typ C und dem Schutz schwangerer Frauen vor Keuchhusten.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das ONE hat seit dem 1. Januar 2015 die Verwaltung der Impfbestellungen vom Ministerium der Französischen Gemeinschaft übernommen.

Das ONE sichert das gesamte Bestell- und Lieferwesen an die einzelnen Impfanbieter auch für die Deutschsprachige Gemeinschaft (Ärzte, Kaleido-Ostbelgien).

Der aktuelle Auftrag an die Lieferfirmen endet am 31. August 2019.

Das Office de la Naissance et de l’Enfance (ONE) hat demzufolge im Frühjahr 2019 eine neue Ausschreibung für die Lieferung von Impfstoffen gegen nachstehende Krankheiten getätigt: Poliomyelitis, Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Masern, Röteln, Mumps, Hepatitis B, Infektionen durch das Humane Papillomavirus sowie invasive Erkrankungen durch Haemophilus Influenzae B, Pneumokokken und Meningokokken vom Typ C erstellt. Nun soll der Auftrag an Lieferfirmen vergeben werden.

Damit ab September 2019 die Impfungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft weiterhin durch das ONE, wie auch in den vergangenen Jahren bestellt und geliefert werden, muss sich die Deutschsprachige Gemeinschaft mittels Vertrags an die Einkaufszentrale des ONE anschließen.

Die Impfungen werden entsprechend dem Impfkalender, der durch den „Hohen Gesundheitsrat“ empfohlen wird und auf der Interministeriellen Konferenz abgestimmt wurde, durchgeführt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Vertrag an sich hat keine finanzielle Auswirkung für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Die Vergabe des Auftrages an die Lieferfirmen hat Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft in Höhe von jährlich etwa 215.000,00 Euro zur Folge.

Wie bisher erhält die Deutschsprachige Gemeinschaft durch das ONE monatliche Rechnungen für die bestellten Impfstoffe von in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ansässigen Ärzte und Dienste.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 92bis §1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen.

Artikel 4 §2 und 55bis des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Zusammenarbeitsabkommen vom 29. November 2018 zwischen der Französischen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur gemeinsamen Nutzung der gesicherten elektronischen Plattform für Bestellungen von Impfstoffen und Führung eines Impfregisters