Sitzung vom 19. September 2019

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Begleitausschusses „Mobile Jugendarbeit“

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Begleitausschusses „Mobile Jugendarbeit“.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Mobile Jugendarbeit ist Aufgabe des Jugendbüros der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie besteht in der Begleitung und Beratung junger Menschen in besonderer Lebenslage.

Um die Aufgaben der Mobilen Jugendarbeit zu begleiten und auszuwerten, sieht das Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung von Jugendarbeit unter Abschnitt 5 Artikel 30 §2 die Einsetzung eines Begleitausschusses vor. Der Begleitausschuss sieht folgende Zusammensetzung vor: Vertreter des Jugendhilfedienstes, Vertreter des Teilzeitunterrichts, Vertreter der Gemeinden, in den Mobile Jugendarbeit eingesetzt wird, Vertreter der Organisationen zur Betreuung und Aufnahme von Jugendlichen, Vertreter der Regierung, Vertreter des durch die Regierung beauftragten Dienstes. Der Begleitausschuss wird jeweils für die Dauer des laufenden Geschäftsführungsvertrags zwischen der Regierung und dem Jugendbüro eingesetzt.

Aufgrund verschiedener personeller Veränderungen und den Ergebnissen der Gemeinderatswahlen 2018 müssen verschiedene Mitglieder ersetzt werden.

Die neue Zusammenstellung des Begleitausschusses „Mobile Jugendarbeit“ lautet wie folgt:

1. für die Gemeinde Lontzen: Frau Ingrid Hensen;

2. für die Gemeinde Kelmis: Herr Alain Klinkenberg;

3. für die Gemeinde Eupen: Frau Catherine Brüll;

4. für die VoG Oikos: Herr Johannes Funk;

5. für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe: Frau Nicole Kohnen;

6. für die VoG Zentrum Mosaik: Frau Jessica Cornely;

7. für die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Frau Irene Engel;

8. für das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

a) Bereich Jugendhilfedienst: Frau Vanessa Schmitz;

b) Bereich Teilzeitunterricht: Frau Carolin Lukacs;

c) Bereich Jugend: Herr Yorick Pommée;

9. für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Frau Ingrid Inselberger.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die vorliegende Entscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 02.09.2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit, Artikel 30 §2
  • Erlass der Regierung vom 14. März 2013 zur Bestellung der Mitglieder des Begleitausschusses „Mobile Jugendarbeit“