Sitzung vom 19. September 2019

Dritte Haushaltsanpassung der Einrichtungen öffentlichen Interesses und der Dienste mit getrennter Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2019.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die dritte Haushaltsanpassung der Einrichtungen öffentlichen Interesses und der Dienste mit getrennter Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß folgender Aufstellung:

 

Alle Angaben in 1.000 EUR

3. Anpassung

 

2019

DSL

 

Einnahmen

17.211

Verpflichtungsermächtigungen

18.254

Ausgabeermächtigungen

17.211

Norm Hoher Finanzrat

0

Dotation der Gemeinschaft

13.840

Dotation für Investitionsausgaben

300

 

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Siehe Anhang zu den Anpassungsübersichten inklusive Begründungen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die DSL trägt in ihrem Einnahmehaushalt eine Dotationserhöhung von 68 EURk ein. Diese ist bislang nicht im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen.

4. Gutachten:

Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.