Sitzung vom 19. September 2019
Dritte Haushaltsanpassung der Einrichtungen öffentlichen Interesses und der Dienste mit getrennter Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2019.
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt die dritte Haushaltsanpassung der Einrichtungen öffentlichen Interesses und der Dienste mit getrennter Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß folgender Aufstellung:
Alle Angaben in 1.000 EUR
|
3. Anpassung
|
|
2019
|
DSL
|
|
Einnahmen
|
17.211
|
Verpflichtungsermächtigungen
|
18.254
|
Ausgabeermächtigungen
|
17.211
|
Norm Hoher Finanzrat
|
0
|
Dotation der Gemeinschaft
|
13.840
|
Dotation für Investitionsausgaben
|
300
|
Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Siehe Anhang zu den Anpassungsübersichten inklusive Begründungen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die DSL trägt in ihrem Einnahmehaushalt eine Dotationserhöhung von 68 EURk ein. Diese ist bislang nicht im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen.
4. Gutachten:
Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten liegen vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.