Sitzung vom 3. Oktober 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen :

Am 23. September 2019 schlägt der Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) folgende neue Mitglieder des Rates für Familienleistungen vor :

Herr Despineux wird ersetzt durch Herrn Niessen, WSR-Arbeitnehmer, effektives Mitglied.

Frau Niessen wird ersetzt durch Frau Van Isacker , WSR-Arbeitnehmer, Ersatzmitglied

Herr Strang wird ersetzt durch Frau Welsch, WSR-Arbeitgeber, effektives Mitglied

Mit vorliegender Erlassabänderung wird den Vorschlägen des WSR Rechnung getragen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;

Artikel 79 §3 des Dekrets vom 23. April 2018 über die Familienleistungen