Sitzung vom 11. Oktober 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. November 2013 zur Bestellung der Mitglieder des für Beamten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zuständige Widerspruchsausschusses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. November 2013 zur Bestellung der Mitglieder des für Beamte des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zuständigen Widerspruchsausschusses.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 20. November 2013 wurde der Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des für Beamten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zuständige Widerspruchsausschusses verabschiedet. Dieser Erlass trat am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.

Die SLFP/FGÖD lies uns am 17. September 2019 ihren Vorschlag zur Abänderung ihrer Vertretung zukommen. Frau Gabriele Rutté wird als effektives Mitglied und Herr Laurent Nix als Ersatzmitglied bestellt.

Die Abänderung tritt am Tag der Verabschiedung des vorliegenden Erlasses in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

Erlass der Regierung vom 7. Juni 2001 zur Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen