Sitzung vom 22. Oktober 2019

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2020 - 2025 für die VoG Behindertenstätten Eupen Ettersten 2 – 4700 Eupen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt in Anwendung von Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 der VoG Behindertenstätten Eupen, Ettersten 2 in 4700 Eupen für die Jahre 2020 bis 2025 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen:

Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugsfähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Der Finanz-minister beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschaftsregierung sein muss.

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einer dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Laut Art. 3 der Satzungen der VoG ist der Zweck der Vereinigung, die Leitung oder Verwaltung eines oder mehrerer Zentren, Heime, Institute oder Stätten zugunsten von Behinderten zu übernehmen, zu erstellen und zu betreiben.

Außerdem verwirklicht die Gesellschaft jegliche Projekte, die in ihrem Wirkungskreis mit dem Transport von Personen mit reduzierter Mobilität mittels angepasster Fahrzeuge sowie der diesbezüglichen Sensibilisierung der öffentlichen Meinung zu tun haben.

Auch beschäftigt sie Personen, denen es an sozialer Integration mangelt, und bemüht sich, diesen eine qualifizierende Ausbildung zukommen zu lassen.

Die VoG Behindertenstätten Eupen umfasst folgende Dienstleistungen

Königin-Fabiola-Haus:

Wohnheim – die Bewohner des Wohnheims KFH erfahren durch ihre Betreuer regelmäßige Angebote an Aktivitäten, wie u.a. Ausflüge, Therapien, Gartenarbeit, kulturelle Veran-staltungen, Sport, Spaziergänge. Jedoch liegt die Herausforderung bei der täglichen Betreuung durch die Mitarbeiter darin, die persönlichen Bedürfnisse und Beeinträch-tigungen, so wie die gesundheitlichen Probleme der einzelnen Bewohner, die eine höhere Betreuung durch die Begleitung ins Krankenhaus oder zu Arztterminen mit sich bringt, zu bewerkstelligen und zu koordinieren. Dies erfordert auch oft eine Umstrukturierung der Räumlichkeiten sowie materielle Anpassungen im Wohnheim.

Tagesstätte Am Garnstock:

Arbeit und Tagesbegleitung – eine tägliche Herausforderung, den Menschen mit teils schweren Beeinträchtigungen und hohem Pflegebedarf, eine aktive Beschäftigung mit großer Unterstützung durch die Begleiter zu gewährleisten.

Geschenkelädchen Raeren:

Arbeit und Tagesbegleitung - die Tagesstätte Raeren ist eine Zweigstelle der Tagesstätte Am Garnstock. Zur Raerener Tagesstätte kommen Menschen mit Beeinträchtigung, die ihre manuellen Fähigkeiten im kreativen, kunsthandwerklichen Bereich ausleben möchten. Die fertigen Produkte werden vor Ort im Geschenkelädchen verkauft. Schwere behinderte Personen profitierten vor allem von der Atmosphäre der kleinen, familiären Gruppe. Hauptziel ist die Integration der betreuten Personen in die Dorfgemeinschaft.

Come Back:

Come Back richtet sich an Personen mit kognitiven Störungen, die durch eine Gehirn-schädigung verursacht wurden. Diese Schädigungen betreffen alle Arten von Gehirn-verletzungen – außer Alzheimer, Parkinson und Multiple Sklerose (MS). Das Angebot geht von neuropsychologischer und ergotherapeutischer Betreuung, bis hin zur Information und Beratung der Angehörigen über die Begleitung bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung der betreuten Menschen. Dies wird gewährleistet durch die allgemeine Verbesserung der Funktionen von Gedächtnis, Konzentration, durch Training verschiedener Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Einkäufe, Zubereitung der Mahl-zeiten, selbstständiges Ankleiden, durch die Einrichtung externer Hilfen (Agenda, Check-Listen, Erinnerungs-Funktion des Handys, Medikationshilfen, …) zur Kompensation der Gedächtnisstörungen und durch das motorisches Training: Sensibilität, Feinmotorik, Koordination, …)

TEC:

Individueller Transport für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Holz und Natur / Biber:

Beschäftigung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und herausforderndem Verhalten

Naturpflege:

Arbeit in der Natur außerhalb der Einrichtung

Die VoG Behindertenstätten Eupen ist eine von der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben St. Vith anerkannte Einrichtung.

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 18.06.2019 ist der Antrag formell in Ordnung.

Aus diesen Gründen schlagen wir eine Anerkennung für weitere 6 Jahre für den Zeitraum 2020 - 2025 für die VoG Begleitzentrum Griesdeck vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Steuergesetzgebungsbuch 1992, Artikel 145³³, § 1er, alinéa 1er, 1°, e.