Sitzung vom 31. Oktober 2019

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für öffentliche Bibliotheken

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für öffentliche Bibliotheken.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
 

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 15. Juni 1994 sieht eine Bestellung der Beiratsmitglieder für eine Dauer von vier Jahren vor. Dieser Zeitraum endete am 30. September 2019. Nach Ablauf dieses Datums bedarf es einer neuen Besetzung für einen Zeitraum von 2019 bis 2023. Mit Schreiben vom 6. August 2019 wurden die Verantwortlichen angeschrieben und um Benennung eines/einer Vertreters/Vertreterin gebeten. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 15. Juni 1994 über die öffentlichen Bibliotheken und den Beirat für öffentliche Bibliotheken;

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien