Sitzung vom 31. Oktober 2019

Erlass der Regierung zur Festlegung der Liste der verbotenen Stoffe und Methoden im Sport für das Jahr 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Liste der verbotenen Stoffe und Methoden im Sport für das Jahr 2020.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 11 Absatz 1 des Dekrets vom 22. Februar 2016 zur Bekämpfung des Dopings im Sport erlässt die Regierung die Liste der verbotenen Stoffe und Methoden spätestens drei Monate nach ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite der Weltantidopingagentur.

Diese Verbotsliste wurde am 1. Oktober 2019 veröffentlicht.

Darüber hinaus ist der Sportrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu informieren.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 22. Februar 2016 zur Bekämpfung des Dopings im Sport, Artikel 11.

  • Erlass der Regierung vom 17. März 2016 zur Ausführung des Dekrets vom 22. Februar 2016 zur Bekämpfung des Dopings im Sport, Artikel 2 §2