Sitzung vom 31. Oktober 2019

Projektgebundene AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung – Antrag des DgG Gemeinschaftszentren (P0008)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem Dienst mit getrennter Geschäftsführung (DgG) Gemeinschaftszentren für die Laufzeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 eine vollzeitige projektgebundene AktiF-/ AktiF Plus-Stelle.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Dienst mit getrennter Geschäftsführung Gemeinschaftszentren beabsichtigt ab dem 1. Januar 2020 einen Auszubildenden im Betrieb (AIB), nach Beendigung seiner Ausbildung, als Unterhaltsarbeiter im Rahmen einer projektgebundenen AktiF-Stelle zu übernehmen.

Es liegt sowohl ein positives Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung als auch des Fachbereichs Sport, Medien und Tourismus vor.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung dieser Stelle wird im ersten Jahr den OB 30 PR 23 ZW 33.02 mit maximal 12.262,02 EUR belasten.

In den Folgejahren wird diese Beschäftigung mit jährlichen maximal 11.244,27 EUR bezuschusst.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 24.10.2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung;

  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung.