Sitzung vom 31. Oktober 2019

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Juni 2013 über die Grundausbildung in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Juni 2013 über die Grundausbildung in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Regierung beschließt, den Vorentwurf zwecks Erstellung eines Gutachtens dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vorzulegen.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 57 des Erlasses der Regierung vom 27. Juni 2013 über die Grundausbildung in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen können die Kurse über Berufskenntnisse oder integrierte Kurse im Stadium der Ausbildung zum Meister einer Dauer von zwei Jahren anerkannt werden, wenn sie im 1. Jahr mindestens 6 und im 2. Jahr mindestens 4 Teilnehmer zählen.

Für die Kurse über Berufskenntnisse oder integrierte Kurse im Stadium der Ausbildung zum Meister einer Dauer von drei Jahren gelten die gleichen Bedingungen für das 1. und 2. Jahr. Die Mindestteilnehmerzahl für das 3. Jahr beläuft sich auf 4.

In gewissen Berufen wurde mehrere Jahre hintereinander die Mindestzahl von 6 Teilnehmern im 1. Jahr nicht erzielt, sodass die Kurse über Berufskenntnisse im Stadium der Ausbildung zum Meister nicht organisiert wurden. Die Mindestzahl von 6 im 1. Jahr wird demnach auf vier heruntergesetzt.

Der Erlass tritt mit Wirkung vom 1. September 2019 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.