Sitzung vom 14. November 2019

Dekretvorentwurf zur Abänderung des Sportdekrets vom 19. April 2004

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Abänderung des Sportdekrets vom 19. April 2004.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Sportrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie das Gutachten der Datenschutzbehörde zu beantragen.

Der Minister für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Jahr 2017 wurde in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein neuer Sportrat gewählt. Dieser hat die ostbelgische Sportstruktur analysiert und in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Breitsportentwicklungsstudie einen Handlungsbedarf in mehreren Feldern des Sports in Ostbelgien festgestellt.

Parallel dazu wurde von der Ministerin für Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein „Strukturierter Dialog“ mit den Sportfachverbänden eröffnet, der die Situation des Sports, der Sportfachverbände und der Leistungszentren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erörtern sollte. Auch hier wurde ein Handlungsbedarf festgestellt. Im Rahmen der Diskussionen vom 4. Mai 2017 und vom 11. Januar 2018 kristallisierten sich mehrere Problemfelder heraus, die in Zukunft alle Sportfachverbände und Vereine betreffen könnten oder bereits erreicht haben. Dazu gehören unter anderem:

  • Mangelndes Ehrenamt;

  • Gesteigerter Verwaltungsaufwand;

  • Mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen;

  • Organisation von Talentsichtung und Talentförderung;

  • Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sport.

Der Sport muss sich professioneller organisieren, um den zukünftigen Herausforderungen gerecht werden zu können. Die Idee zur Gründung eines Sportdachverbandes wurde geboren. Eine deutliche Mehrheit der Sportfachverbände hatte die Schwachstellen und das Optimierungspotential der aktuellen Situation erkannt und stimmte dem Vorschlag des Sportrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu, das Konzept zu einem Sportdachverband für die Deutschsprachige Gemeinschaft auszuarbeiten.

Im Januar 2018 stellte der Sportrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Sportfachverbänden einen ersten Konzeptentwurf eines Sportdachverbandes für die Deutschsprachige Gemeinschaft vor, mit dem die identifizierten Probleme aufgefangen und neue Wege im Sport eingeschlagen werden könnten. Die Sportfachverbände erteilten dem Sportrat den Auftrag, dieses Konzept weiter auszuarbeiten.

Die aktuelle dekretale Grundlage zur Förderung des Sports in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bildet das Sportdekret vom 19. April 2004. Damit eine neue Struktur gefördert werden kann, muss diese über eine dekretale Grundlage verfügen. Der vorliegende Dekretvorentwurf zielt darauf ab, die neue Struktur in die Sportfördergesetzgebung zu integrieren. Im Zuge der Diskussionen in der Arbeitsgruppe müssen in Verbindung mit der Neustrukturierung und der Aufgabendefinition des Dachverbandes für den Sport auch einige andere Förderkriterien und Bestimmungen angepasst werden. So werden beispielsweise der Sportrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die Sportkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der neuen Struktur aufgehen.

Die Leistungszentren der Sportfachverbände werden abgeschafft, ihre Aufgaben werden in einem Förderzentrum, das durch den Dachverband getragen wird, integriert. Des Weiteren wird der Dachverband für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein jährliches Aus -und Weiterbildungsprogramm ausarbeiten, die Beratung der Sportorganisationen in allen administrativen Belangen gewährleisten und die Organisation von Veranstaltungen, Projekten, und außerschulischen Initiativen durchführen. Schließlich soll er auf Anfrage die Dopingsanktionierung übernehmen. Außerdem werden einige projektorientierte Förderbedingungen angepasst.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Mit diesem Dekretentwurf wird die Finanzierung der neuen Dachorganisation für den Sport gesetzlich gesichert und einige Zuschussbedingungen für die Sportorganisationen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angepasst. Die entsprechenden Maßnahmen wurden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2019 für den Haushalt 2020 bereits getroffen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft;
  • Sportdekret vom 19. April 2004.