Sitzung vom 14. November 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. März 2013 zur Bezeichnung der Mitglieder der Kommission, die mit der Durchführung des Bezeichnungsverfahrens für das Amt des Leiters der Schulinspektion und der Schulentwicklungsberatung, des Schulinspektors sowie des Schulentwicklungsberaters betraut ist

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. März 2013 zur Bezeichnung der Mitglieder Kommission, die mit der Durch­führung des Bezeichnungsverfahrens für das Amt des Leiters der Schulinspektion und der Schulentwicklungsberatung, des Schulinspektors sowie des Schulentwicklungs­beraters betraut ist.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 25. Juni 2012 über die Schulinspektion und die Schulentwicklungsberatung sieht in Artikel 19 die Einsetzung einer unabhängigen Kommission vor, die mit der Durchführung des Bezeichnungsverfahrens für das Amt des Leiters der Schulinspektion, der Schulentwicklungsberatung und der Schulberatung für Inklusion und Integration, des Schulinspektors, des Schulentwicklungsberaters und des Referenten für Inklusion und Integration betraut ist.

Die Kommission prüft die grundsätzliche Eignung der Bewerber im Rahmen eines Gesprächs und entscheidet über ihre Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren. Dabei stützt sie sich auf die pädagogische Qualifikation, die Motivation, die Berufserfahrung und das Fachwissen der Bewerber.

Nach Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens erstellt die Kommission ein begründetes Gutachten, in dem die erfolgreichen Bewerber klassiert und zur Bezeichnung vorgeschlagen werden.

Durch vorliegenden Erlass werden in dem Erlass der Regierung, der die Mitglieder der Kommission bestellt, folgende Änderungen vorgenommen:

  • Frau Brigitte Kocks wird in ihrer Funktion als Vertreterin des Schulträgers des Gemeinschaftsunterrichtswesens (effektives Mitglied) durch Frau Michèle Pommé ersetzt.

  • Frau Ruth Meyering wird in ihrer Funktion als Ersatzmitglied, das nicht zu den Personalmitgliedern des Ministeriums gehört und über Fachkenntnisse im Bereich des Bildungswesens verfügt, durch Herrn Dr. Ansgar Stracke-Mertes ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Juni 2012 über die Schulinspektion und die Schulentwicklungsberatung