Sitzung vom 14. November 2019

Beschluss der Regierung zur Genehmigung des Beschlusses zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Schülerbeförderung, Rundfahrt 4754“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Schülerbeförderung, Rundfahrt 4754“ an die Firma TSE Travel Service Eupen PGmbH.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1 Hintergrund

Gemäß Artikel 20 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen ist die Deutschsprachige Gemeinschaft verpflichtet, eine kostenfreie Schülerbeförderung für alle Förderschüler zu gewährleisten.

Vorliegender Auftrag „Schülerbeförderung, Rundfahrt 4754“ betrifft die Beförderung von Förderschülern aus dem Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Internat des Zentrums für Förderpädagogik in Eupen. Es finden in der Regel zwei Fahrten pro Woche zu festen Uhrzeiten und mit verbindlicher Streckenführung statt - eine Fahrt zu Beginn und eine zum Ende einer jeden Unterrichtswoche.

Die Auftragsdauer von zehn Jahren ist durch die Amortisierung des Busses, der behindertengerecht ausgestattet sein muss, begründet.

2.2 Auswahl des Angebots

Am 27. Juni 2019, Schlusstermin für das Einreichen der Angebote, hat ein Bieter ein Angebot bezüglich des vorliegenden Auftrags eingereicht: TSE Travel Service Eupen PGmbH.

Da das Angebot von TSE Travel Service Eupen PGmbH die Zuschlagskriterien mit 100/100 Punkten erfüllt, erhält der Bieter den Zuschlag für den vorliegenden Auftrag.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die durchschnittliche Kilometeranzahl pro Woche beträgt 383 km (2x 191,5 km, siehe Punkt 7.1 des Lastenhefts). Der Kilometerpreis beträgt gemäß dem Angebot des ausgewählten Bieters 1,9831 EUR pro Kilometer. Die Schulen sind durchschnittlich an 181 Tagen pro Schuljahr geöffnet (siehe Artikel 57 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen), also 36,2 Wochen im Jahr. Die Auftragsdauer beträgt zehn Jahre (siehe Punkt 8.1 des Lastenhefts).

Daraus ergeben sich für die Auftragsdauer folgende geschätzten finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft: 383 km/Woche x 1,9831 EUR/km x 36,2 Wochen/Jahr x 10 Jahre = 274.948,88 EUR

Abhängig von den Wohnorten der Schüler, die die Rundfahrt in Anspruch nehmen, kann sich die angegebene durchschnittliche Kilometeranzahl pro Tag im Laufe der Auftragsdauer ändern. Durch unterrichtsfreie Tage im Laufe einer Schulwoche können außerdem zusätzliche Fahrten entstehen, die in vorliegender Berechnung nicht berücksichtigt sind.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 04.November.2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge

  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen

  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen

  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge