Sitzung vom 14. November 2019

Beschluss der Regierung zur Genehmigung des Beschlusses zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Schülerbeförderung, Rundfahrt 4780“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Schülerbeförderung, Rundfahrt 4780“ an die Firma Zeimers AG.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1 Hintergrund

Gemäß Artikel 20 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen ist die Deutschsprachige Gemeinschaft verpflichtet, eine kostenfreie Schülerbeförderung für alle Förderschüler zu gewährleisten.

Vorliegender Auftrag „Schülerbeförderung, Rundfahrt 4780“ betrifft die tägliche Beförderung von Förderschülern, die zu festen Uhrzeiten im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens geladen und mit verbindlicher Streckenführung zum Zentrum für Förderpädagogik nach Eupen gebracht werden und wieder zurück. 

Die Auftragsdauer von zehn Jahren ist durch die Amortisierung des Busses, der behindertengerecht ausgestattet sein muss, begründet.

2.2 Auswahl des Angebots

Drei Bieter haben am 27. Juni 2019, Schlusstermin für das Einreichen der Angebote, ein Angebot eingereicht: Les Autobus Blaise SPRL, TSE Travel Service Eupen PGmbH und Zeimers AG.

Das Fahrzeug des Bieters Les Autobus Blaise SPRL beinhaltet keine Toilette, jedoch wäre diese aufgrund der langen Aufenthaltsdauer einiger Förderschüler im Bus wünschenswert. Die Fahrzeuge der beiden anderen Bieter weisen eine Toilette auf. Das Angebot des Bieters Les Autobus Blaise SPRL erhält daher einen Punktabzug für die Ausstattung und den Komfort des Fahrzeugs.

Der Bieter Zeimers AG kann im Vergleich zu den beiden anderen Bietern die größte Erfahrung mit der Beförderung beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher im Venngebiet aufweisen, da der Bieter die ausgeschriebene Strecke bereits aktuell und während zehn Jahren für die Deutschsprachige Gemeinschaft gefahren ist. Daher erhält der Bieter Zeimers AG in der Rubrik „Erfahrung“ die meisten Punkte.

Dadurch ist Zeimers AG mit 100/100 Punkten der Bieter mit dem besten Angebot und erhält folglich den Zuschlag für den vorliegenden Auftrag.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die durchschnittliche Kilometeranzahl pro Tag beträgt 416,80 km (siehe Punkt 7.1 des Lastenhefts). Der Kilometerpreis beträgt gemäß dem Angebot des Bieters 1,9831 EUR pro Kilometer. Die Schulen sind durchschnittlich an 181 Tagen pro Schuljahr geöffnet (siehe Artikel 57 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen). Die Auftragsdauer beträgt zehn Jahre (siehe Punkt 8.1 des Lastenhefts).

Daraus ergeben sich für die Auftragsdauer folgende finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft: 416,80 km/Tag x 1,9831 EUR/km x 181 Schultage/Jahr x 10 Jahre = 1 496 066,5048 EUR

Abhängig von den Wohnorten der Schüler, die die Rundfahrt in Anspruch nehmen, kann sich die angegebene durchschnittliche Kilometeranzahl pro Tag im Laufe der Auftragsdauer ändern.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 04.November 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge

  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen

  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen

  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge