Sitzung vom 14. November 2019

Beschluss der Regierung zur Genehmigung des Beschlusses zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Schülerbeförderung, Rundfahrt 4759“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Schülerbeförderung, Rundfahrt 4759“ an die Firma SADAR SA.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1 Hintergrund

Gemäß Artikel 24 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen haben Kinder, die das Alter von zwölf Jahren noch nicht erreicht haben, einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule ihrer freien Wahl.

Vorliegender Auftrag „Schülerbeförderung, Rundfahrt 4759“ betrifft die tägliche Beförderung von Regelgrundschülern, die zu festen Uhrzeiten in der Gemeinde Raeren aufgeladen und mit verbindlicher Streckenführung zur Gemeindegrundschule Raeren gebracht werden und nach Schulschluss wieder zurück.

Die Auftragsdauer von zehn Jahren ist durch die Amortisierung des Busses begründet.

2.2 Auswahl des Angebots

Zwei Bieter haben am 27. Juni 2019, Schlusstermin für das Einreichen der Angebote, ein Angebot eingereicht: SADAR SA und TSE Travel Service Eupen PGmbH.

Das Angebot des Bieters TSE Travel Service Eupen PGmbH enthält mit 3,1798 EUR einen höheren Kilometerpreis als das Angebot des Bieters SADAR SA mit 2,5924 EUR pro Kilometer. Dies führt zu einem Punktabzug für TSE Travel Service Eupen PGMBH. Zudem bietet SADAR SA ein Neufahrzeug für die ausgeschriebene Rundfahrt an, während TSE Travel Service Eupen PGmbH ein Fahrzeug von 2009 anbietet. Dies hat einen weiteren Punktabzug für das Angebot von TSE Travel Service Eupen PGmbH zur Folge.

Somit ist SADAR SA mit 100/100 Punkten der Bieter mit dem besten Angebot und erhält folglich den Zuschlag für den vorliegenden Auftrag.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die durchschnittliche Kilometeranzahl pro Tag beträgt 60 km (siehe Punkt 7.1 des Lastenhefts). Der Kilometerpreis beträgt gemäß demAngebot des ausgewählten Bieters 2,5924 EUR pro Kilometer. Die Schulen sind durchschnittlich an 181 Tagen pro Schuljahr geöffnet (siehe Artikel 57 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen). Die Auftragsdauer beträgt zehn Jahre (siehe Punkt 8.1 des Lastenhefts).

Daraus ergeben sich für die Auftragsdauer folgende finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft: 60 km/Tag x 2,5924 EUR/km x 181 Schultage/Jahr x 10 Jahre = 281.534,64 EUR

Abhängig von den Wohnorten der Schüler, die die Rundfahrt in Anspruch nehmen, kann sich die angegebene durchschnittliche Kilometeranzahl pro Tag im Laufe der Auftragsdauer ändern.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 04.November.2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge

  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen

  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen

  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge

  • Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen